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BDSW/Kötter 12. Dezember 2011

Strengere Regelungen fürs Sicherheitsgewerbe

Der BDSW setzt sich für eine Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen und Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Sicherheitsgewerbe ein. Dies unterstrich Friedrich P. Kötter, stellvertretender Vorsitzender der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen und Geschäftsführer von Kötter Security, bei einem Treffen mit NRW-Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger.

Friedrich P. Kötter, Geschäftsführer
Friedrich P. Kötter, Geschäftsführer

„Wir freuen uns, dass die Zielsetzungen bei Minister Voigtsberger auf ,offene Ohren’ stoßen“, so der Geschäftsführer des zweitgrößten Sicherheits-dienstleisters Deutschlands im Anschluss an die Zusammenkunft, welche auf Einladung des Bundesverbands der Dienstleistungs-wirtschaft (BDWi) stattgefunden hat. Es wurde vereinbart, den Dialog zu diesem Thema weiter fortzusetzen.

Im Fokus der angestrebten Verbesserungen steht § 34a der Gewerbeordnung (GewO). Dieser sieht als Voraussetzung für den Einstieg in die Sicherheitsbranche zurzeit lediglich ein einwandfreies Führungszeugnis sowie für den Unternehmer eine 80-stündige bzw. den gewerblichen Beschäftigten eine 40-stündige Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer vor. Anschließend erfolgt die Gewerbeanmeldung oder die Mitarbeiter-Anmeldung und -überprüfung beim Ordnungsamt.

„Diese Barrieren sind zu niedrig, um angemessene Standards, wie wir sie als Verband vertreten und sie die Qualitätsdienstleister vorleben, über die gesamte Branche hinweg zu sichern und den ,schwarzen Schafen’ das Handwerk zu legen“, sagt Friedrich P. Kötter. Daher setze sich der BDSW (Bundesverband der Sicherheitswirtschaft) bereits seit langem für deutlich höhere Eintrittsbarrieren ein, um so über einheitliche Standards die Qualität in der Branche insgesamt weiter zu steigern.

Konkrete Ziele

Zu den Eintrittsbarrieren sollen unter anderem die nachfolgenden Kriterien zählen. Dabei hat die regelmäßige Zuverlässigkeits-Überprüfung von Unternehmern und Mitarbeitern zentrale Bedeutung:

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  • Unternehmer/Geschäftsführer sollen nicht nur die Teilnahme am 80-stündigen Unterrichtungsverfahren nachweisen, sondern auch eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, ein geeignetes Studium oder eine fünfjährige Berufserfahrung im Wach- und Sicherheitsgewerbe belegen.
  • Für die gewerblichen Sicherheitsmitarbeiter sind ebenfalls regelmäßige dokumentierte Mindestschulungen festzulegen. So sollte jeder Mitarbeiter die Sachkundeprüfung ablegen, die 80 Stunden Ausbildung plus Prüfung umfasst.
  • Neben der bereits heute geltenden Überprüfung zum Berufseinstieg sollen auch für die Folgezeit im gesamten Sicherheitsgewerbe zwingend regelmäßige Zuverlässigkeits- Überprüfungen verankert werden. Mit Blick auf den Unternehmer zählen hierzu beispielsweise ein regelmäßiger jährlicher Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie regelmäßig vorzulegende Unterlagen für eine behördliche Überprüfung wie Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft sowie des Finanzamtes. Für die gewerblichen Mitarbeiter soll es gleichfalls regelmäßige Zuverlässigkeits-Überprüfungen geben.

Dienstleister mit Qualität

Zusätzlich wurde angesprochen, dass die privaten Sicherheitsdienste bereits im Arbeitskreis AK II im Jahre 2008/2009 als fester Bestandteil der deutschen Sicherheitsarchitektur erwähnt wurden. So soll auch die Position der Dienstleister als Bestandteil der Sicherheitsarchitektur untermauert werden, wie sie die IMK offiziell anerkannt hat.

„Gerade hierin spiegelt sich auch die Anerkennung für die von den Qualitätsanbietern erbrachten Leistungen sowie ihre vielfältigen Ausbildungs- und Qualitätsanstrengungen wider“, so Friedrich P. Kötter. Als Partner der öffentlichen Hand erbringen die Dienstleister wichtige Aufgaben im öffentlichen Raum, für die hohe Anforderungen definiert sind (zum Beispiel Flughafensicherheit im Luftsicherheitsgesetz). Allein in NRW sind rund 800 Sicherheitsunternehmen mit zirka 35.000 Mitarbeitern tätig. Davon sind 160 Unternehmen im BDSW organisiert. Sie decken rund 80 Prozent des Marktes ab.

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