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Trügerische Sicherheit

Seit Herbst 2014 ist die Neufassung der Industriebaurichtlinie in Kraft. Unter anderem wurden darin neue Schutzziele für den Brandschutz definiert – was zu intensiven Diskussionen in Expertenkreisen geführt hat. Bemängelt wurde insbesondere beim Rauch- und Wärmeabzug im Brandfall eine Absenkung des Schutzniveaus.

Nach Ansicht vieler Brandschutzexperten sichert nur ein qualifizierter Rauchabzug eine raucharme Schicht im Gebäude. Dabei sollten geprüfte Geräte nach DIN EN 12101 eingesetzt und die Rauchabzugsflächen nach DIN 18232 bemessen sein.
Nach Ansicht vieler Brandschutzexperten sichert nur ein qualifizierter Rauchabzug eine raucharme Schicht im Gebäude. Dabei sollten geprüfte Geräte nach DIN EN 12101 eingesetzt und die Rauchabzugsflächen nach DIN 18232 bemessen sein.

Doch wie lautet das Fazit nach zwei Jahren? Die damals durchaus berechtigten Befürchtungen sind nicht eingetreten, natürliche Rauch- und Wärmeabzugs-anlagen (RWA) sind weiterhin integraler Bestandteil moderner Brandschutz-konzepte.

An der Ausgangslage hat sich nichts verändert: Rauch ist bekanntlich die größte, in vielen Fällen oft tödliche Gefahr bei einem Brand: Er nimmt die Sicht und macht die Menschen im Gebäude orientierungslos. Bei starker Rauchentwicklung tritt nach nur wenigen Atemzügen Bewusstlosigkeit ein, und die Menschen ersticken. Und gerade die in diesem Moment so wichtigen Retter der Feuerwehr können nicht durch den dichten Rauch dringen und die Menschen aus der Gefahrenzone holen.

Gewisse Bedenken

Die laut geäußerten Bedenken des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz e.V. und insbesondere der Fachverbände über die Neufassung der Industriebaurichtlinie zielten vor zwei Jahren vor allem gegen eine „Aufweichung der baurechtlichen Standards“. Besonders das „vereinfachte Nachweisverfahren“ der Richtlinie, das Bauherren, Entwurfsverfassern und Brandschutzfachplanern die Planung und den Nachweis des erforderlichen Brandschutzes erleichtern sollte, bereitete Sorge. Auch bei Carsten Ficker, RWA-Spezialist bei der Firma Lamilux: Er setzte sich dafür ein, in der Industriebaurichtlinie den Rauchabzug ausführlicher und konkreter zu regeln. Einerseits honorierte er, dass es nun Aussagen zu Zuluftöffnungen und Auslösegruppen gäbe.

Andererseits sparte er damals nicht mit Kritik: „Die neuen pauschalen Lösungen senken das bisherige Schutzniveau deutlich und erwecken den Anschein, sie könnten eine qualifizierte Bemessung ersetzen.“ Und an dieser Auffassung hat sich nichts geändert. „Die in der Industriebaurichtlinie als technische Baubestimmung gesetzten Maßgaben können tatsächlich nur als Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz von Industriebauten verstanden werden“, so Carsten Ficker heute. Sicherheit schaffen Deshalb beharrt der Experte weiterhin darauf, dass nur qualifizierte Rauchabzüge echte Sicherheit im Brandfall schaffen würden. Die Empfehlung: Der Rauchabzug sollte nach der DIN 18232-2 bemessen und pro 200 Quadratmeter Grundfläche mindestens ein Rauch- und Wärmeabzugsgerät in das Dach integriert sein.

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„Im Brandfall garantieren nur qualifizierte Rauchabzüge eine raucharme Schicht innerhalb des Gebäudes. Besonders gravierend empfindet Carsten Ficker daher noch immer die „unbemerkte Abkehr von der raucharmen Schicht“, die nach den pauschalen Ansätzen nicht mehr gesichert sei. „Planer und Bauherren werden so in trügerischer Sicherheit gewogen, was einen umso mehr besorgen muss, je mehr man um die elementare Bedeutung der Rauchschichtung für Flucht, Rettung und Löschangriff weiß.“ Nur ein über geprüfte RWA gesteuerter qualifizierter Rauchabzug könne die vollständige Verrauchung größerer Räume verhindern und somit das Brandereignis begrenzen und dessen Folgen verringern.

Appell wurde erhört

Architekten und Brandschutzplaner scheinen den Appell von einst und heute erhört zu haben. Die Verkaufszahlen im Markt für RWA haben sich im vergangenen Jahr 2015 nicht verringert, sondern sogar eher erhöht. Das heißt: Nicht umsonst hat auch der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz immer wieder auf die hohe Bedeutung der raucharmen Schicht hingewiesen, die nur durch eine qualifizierten Rauchabzug sichergestellt werden kann. Die natürlichen RWA für den qualifizierten Rauchabzug werden im Dach eingebaut und leiten durch den thermischen Auftrieb den Rauch samt seiner giftigen Gase ins Freie. Durch Zuluftöffnungen in den unteren Wandbereichen strömt frische Luft nach, so dass sich unter der Decke eine Rauchschicht bildet – und in Bodennähe die überlebensnotwendige und für die Feuerwehr so wichtige raucharme Schicht.

Zuerst Leben schützen

Carsten Fickers Fazit: „Die meisten Brandschutzplaner haben verstanden, dass es nur durch eine raucharme Schicht möglich ist, dass Menschen im Brandfall selbst das Gebäude verlassen und ins Freie gelangen können und die Rettungskräfte ausreichend Sicht haben, um gezielt den Löschangriff zu starten und Eingeschlossene zu retten.“ Das Ergebnis: Leben geschützt durch den Abzug der giftigen Rauchgase. Sachwerte gerettet durch den schnellen und gezielten Löschangriff der Feuerwehr. Unternehmensrisiken gesenkt durch den geringeren Schaden an Maschinen und Gebäuden und damit kürzere Produktions- und Lieferausfälle.

Michael Ertel, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Lamilux Heinrich Strunz GmbH

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