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Veranstaltungssicherheit 31. Juli 2012

Unwetter auf dem Stadtfest

Unglücksfälle auf Freiluftveranstaltungen verdeutlichen das Risiko durch Unwetterereignisse. Oft werden die Verantwortlichen durch kurzfristiges Aufziehen von Unwetterlagen und auch durch schlechte oder keine Wetterbeobachtung überrascht. Die Besucher hingegen verlassen sich immer häufiger auf Warnungen und Hinweise der Verantwortlichen.

Geräumtes Stadtfest zur Hauptbetriebszeit während eines Unwetters mit Starkregen und Gewitter.
Geräumtes Stadtfest zur Hauptbetriebszeit während eines Unwetters mit Starkregen und Gewitter.

Je nach Veranstaltungsart – ob Festivals, Konzerte, Stadtfeste, Dorffeste, Gartenschauen, Sportveranstal-tungen, Volksfeste, Kirmes, Weihnachtsmärkte, Märkte, Burgfeste oder Schloßfeste – bestehen je nach Größe, Beschaffenheit und Art der baulichen Anlage differenzierte Gefahren hinsichtlich der Besuchersicherheit durch Unwetterereignisse. Im Vorfeld muss die Veranstaltungslokalität einschließlich ihrer baulichen Anlagen, wie umliegender Gebäude, Bäume, Bodenbeschaffenheit, Fahrgeschäfte, Bühnen oder Zelte genau analysiert und bewertet werden.

Die Risiken einzelner Unwettergefahren

Durch diese Analyse und Bewertung, werden Grenzwerte und Schutzziele definiert und im Sicherheitskonzept dokumentiert und ausgewertet. Diese Dokumentation im Sicherheitskonzept dient anderen Sicherheitsverantwortlichen als wertvolle Informationen und Handlungsanweisung. Im Folgenden werden die Unwettergefahren sowie Beispiele zu deren Risiken und ein sicherer Umgang näher beschrieben:

Wind: Gefahr vor herumfliegenden Teilen (Schirme, Dekorationen, Äste, Bäume) die Personen- oder Sachschäden hervorrufen können. Fahrgeschäfte, Bühnen oder Zelte, die durch Beschädigung zum Beispiel der Außenhaut statisch labil werden. Definition der Grenzwerte Anbauten und Gegenständen (Schirme, Dekorationen, Stände), rechtzeitige Sicherung der Bauten sowie Gegenstände und Evakuierung der Besucher.

Hagel: Gefahr vor plötzlicher Massenflucht vieler Besucher. Durch Beschädigung der Außenhaut von Gebäuden, Zelten, Bühnen oder Fahrgeschäften statische Labilität, sowie lose Teile oder Splitter, schlechte Begehbarkeit von benötigten Wegen.

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Blitzschlag: Gefahr vor direktem Blitzschlag , Überschlag oder Schrittspannung. Desweiteren Brandgefahr in Geräten oder Gegenständen, sowie Gefahr vor Instabilität (Baum, Zelt). Gefahr von Ausfall sicherheitstechnischer Einrichtungen oder Gerätschaften (Bühnentechnik), Panikgefahr bei den Besuchern. Mögliche Maßnahmen sind eine ganzheitliche Blitzgefahrenbereichsanalyse (Blitzschutzgutachten), organisatorische Maßnahmen (Vorab-Unterrichtung der Besucher oder Umsetzung bei Gewitter, Definition von Schutzbereichen und -räumen), betriebliche Maßnahmen (Wetterbeobachtung, personelle lageabhängige Unterweisung und Aufgabendefinition), materielle Maßnahmen (Blitzableitung, Schutz vor Schrittspannung durch Gummi- oder Metallböden) .

Hitze/UV-Strahlung: Gefahr vor Sonnenbrand, Sonnenstich und Dehydrierung. Besucher nicht unnötig lange, an einen Ort binden (Anstellen in einer Besucherkette), Ausgabe oder Anweisung erteilen von Wassermitnahme, Sonnenschutzcreme, Kopfbedeckung verwenden.

Schnee, Eis: Rutschgefahr, Gefahr von Schnee- oder Eisschlag (hohe Gebäude, Gebäude ohne Schneefanggitter), Ersticken in Schneemassen. Statische Labilität von Bauten durch zu hohe Schneelasten, Definition der maximalen Schnee- und Eislasten auf Bauten oder Gebäuden. Beseitigung von gefährlichen Schnee oder Eismengen über den Köpfen der Besucher, sowie auf den Verkehrswegen.

Kälte: Gefahr von Erfrierungen, Besucher nicht unnötig lange, an einen Ort binden, Ausgabe oder Anweisung erteilen von Warmgetränken, warmer Kleidung, unnötigen Aufenthalt im kalten vermeiden.

Praktische Veranstaltungskoordination

Je nach Veranstaltungsgröße, Besucheranzahl und Örtlichkeit, ist eine dauerhafte Wetterbeobachtung in der Einsatzzentrale während der Betriebszeiten, mit einer funktionsfähigen Veranstaltungskoordination sowie Krisenstab unabdingbar. Als Grenzwerte können folgende Vorgaben sinnvoll sein:

  • Besucher sind aufgrund der verschiedenen Veranstaltungsflächen im Freien oder hohen Besucherzahl nicht mehr überschaubar und nicht mehr leicht zu handhaben. Hierzu zählen Besucherzahlen ab 2.500.
  • Die Örtlichkeit birgt aufgrund einer Vielzahl an hohen Bäumen oder und großen Wiesenflächen eine erhöhte Gefahr hinsichtlich Ast-, Baumschlag, Schrittspannung auf Wiesenböden.
  • Es handelt sich um mehrere Veranstaltungsflächen, die nicht mehr einfach überblickt werden können.
  • Besucher übernachten, campen auf oder bei den Veranstaltungsflächen und sind den Wetterlagen im Schlafe und am Tage ausgesetzt.
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