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Öffentliche Sicherheit 5. August 2021

Verändert Corona unsere Demokratie?

Ein Experte beantwortet die Frage, ob sich unsere Demokratie durch die wegen der Coronapandemie eingeführten Einschränkungen verändern könnte.

Coronabedingt gibt es verschiedene Einschränkungen. Hat dies Auswirkungen auf unsere Demokratie?
Coronabedingt gibt es verschiedene Einschränkungen. Hat dies Auswirkungen auf unsere Demokratie?

In diesen Tagen stellt sich die Frage, ob Corona unsere Demokratie verändert. Denn wer die Coronaeinschränkungen kritisiert, wird allzu schnell als extremer Verschwörungstheoretiker diffamiert. Dabei sind kritische Fragen ein Grundpfeiler der Demokratie. Warum das so ist, erklärt der Jurist Prof. Dr. Clemens Arzt, Experte für Staats- und Verwaltungsrecht, in einem Interview mit PROTECTOR.

Haben Gesellschaft und Wirtschaft in Deutschland ein Grundrecht auf Sicherheit?

Prof. Dr. Clemens Arzt: Diese Frage ist im Recht eindeutig beantwortet: Es gibt kein Grundrecht auf Sicherheit. Der Staat hat im Rahmen seiner Schutzpflicht für Sicherheit zu sorgen. Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat, wie auch als Teilhaberechte, vermittelt indes kein Grundrecht auf Sicherheit. Bürger haben keinen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen den Staat auf „Sicherheit“ oder auf bestimmte Maßnahmen.

Demokratie hält auch Kritik aus

Viele Landesregierungen, Versammlungs- und Polizeibehörden halten offenbar Menschen, die auch in Krisenzeiten von der Versammlungsfreiheit Gebrauch machen möchten, per se für unvernünftig und verantwortungslos. Sind diese pauschalen Urteile richtig?

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Nein, ich halte das nicht für richtig. Ich denke, gerade in Krisenzeiten braucht es die Versammlungsfreiheit. Es gibt eine frühe Entscheidung des bayrischen Verwaltungsgerichtshofs genau zu dieser Frage. Das Gericht sagt sinngemäß: „Wann, wenn nicht jetzt, sollte man gegen Maßnahmen demonstrieren, die im Kontext zu Corona getroffen werden.“ Damit wollte das Gericht nicht insuieren, dass diese Maßnahmen nicht rechtmäßig seien. Aber selbstredend können Menschen auch gegen rechtmäßige Maßnahmen demonstrieren. Versammlungsfreiheit ist Recht auf Dissens und ein Minderheitsrecht. Daher hat jeder das Recht, demonstrierend auf die Straße zu gehen. Der Staat kann aber auch plausible Beschränkungen machen, die ich in Abstandsgeboten und der Tragepflicht von Mundschutz-Masken sehe. Beschränkungen der Teilnehmerzahlen halte ich verfassungsrechtlich hingegen für problematisch.

Altbundespräsident Joachim Gauck fordert eine größere Toleranz für „Querdenker“ und Impfgegner. Teilen Sie seine Meinung?

Ja, das ist aber ein wenig ambivalent. Jeder hat das Recht, gegen Impfungen zu sein, und dafür gibt es auch gute Gründe. Jeder hat auch das Recht, das Dasein von Corona infrage zu stellen. Ob er damit inhaltlich Recht hat, ist eine andere Frage. Ich denke aber auch, keiner kann ernsthaft leugnen, dass es diese Krankheit gibt. Jede Art von Verschwörungstheorie in diesem Kontext ist abwegig.

Ein Beispiel für mehr Toleranz: Ich war an Pfingsten Augenzeuge einer Einkesselung von 100-150 „Querdenkern“ in Berlin am Breitscheidplatz. Die Leute, die ich zu diesem Zeitpunkt und an diesem Ort sah, waren nicht das klassische rechte Klientel. Das bei anderen Konstellationen Rechte versuchen mitzuwirken, ist klar. Aber ich verliere nicht meine Meinungsfreiheit, nur weil Rechte dort versuchen „anzudocken“. Insoweit würde ich Herrn Gauck Recht geben.

Der Föderalismus hat Vor- und Nachteile. Sollten zukünftig staatliche Planungen und Entscheidungen in Krisenzeiten durch einen „nationalen Sicherheitsrat“ besser koordiniert werden?

Das würde ich mit Skepsis sehe, weil dieser abseits unserer föderalen und exekutiven Strukturen aufgebaut würde. Ich hätte bei einem nationalen Sicherheitsrat die Sorge schlecht kontrollierbarer Entscheidungen. Was wir gebraucht hätten und noch immer brauchen, neben den Einzelbewertungen durch Virologen und anderen Mediziner, wäre ein offizielles Beratungsgremium, das deutlich breiteren Sachverstand in die Vorbereitung von Entscheidungen bringt, als dies in den vergangenen 15 Monaten der Fall war.

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Corona führt zu Einschränkungen im Versammlungsrecht

Viele Verbote in den Coronaverordnungen wurden durch Gerichte gekippt. Sehen Sie die Gefahr, dass Totalverbote von Demonstrationen nach Corona in die Verwaltungspraxis und Rechtsprechung eindringen könnten?

Ja, da habe ich schon Sorge. Die Frage geht ja völlig richtig von der Situation aus, dass in den letzten 20 Jahren in der Rechtsprechung fast alle Vorab- und Totalverbote von den Gerichten immer wieder aufgehoben wurden. Die Grundlinie war, dass die zuständigen Behörden und die Polizei gegebenenfalls Versammlungen auflösen konnten, nicht aber bereits im Vorhinein verbieten können.

Nun gibt es die Fälle von Versammlungen, wo von bestimmten Anmeldern anzunehmen ist, das sie mit hoher Wahrscheinlichkeit den Vorschriften der Abstandshaltung und Maskenpflicht von vornherein keine Beachtung widmen. Man kann natürlich darüber nachdenken, ob man diese Versammlungen entgegen dieser verfassungsrechtlich determinierten Praxis im Vorhinein verbietet. Ich habe viele Kollegen, die es für angemessen halten.

Ich persönlich sehe immer noch die Gefahr, und es gibt in dieser Richtung einige Gerichtsentscheidungen, die just diesen Ansatz nun aufgreifen und auch in anderen Fällen Vorabverbote bestätigen. Zum Beispiel wurde an Pfingsten in Berlin eine Demonstration für Palästina veranstaltet, die verboten wurde mit der Behauptung, dass Infektionsschutzgebote dort nicht eingehalten werden würden. Da sickern Totalverbote schon in die Rechtsprechung ein, und das geht gegen missliebige politische Versammlungen. Ich halte das für verfassungsrechtlich bedenklich.

Welche Strömungen in unserer Gesellschaft, zum Beispiel Befürworter des digitalen Überwachungsstaates, könnten eine Gefahr für unsere Demokratie werden?

Da sind wir wieder bei der Ausgangsfrage, die ja gerne unter der Rubrik „Sicherheit versus Freiheit“ diskutiert wird. Ich glaube, das ist nicht der richtige Ansatz. Es gibt wieder eine zunehmende Tendenz, mit immer neuen Eingriffsbefugnissen vermeintlich für mehr Sicherheit sorgen zu können und zu wollen. Ich unterrichte seit 20 Jahren angehende Polizeibeamte. Seither werden im Polizei- wie Strafprozessrecht in hoher Regelmäßigkeit neue Überwachungsbefugnisse durch den Gesetzgeber eingeführt, und ich habe noch keine der vielen neuen Eingriffsbefugnisse gesehen, die nach dem vorgeblichen Anlass wieder zurückgenommen wurde. Mittlerweile kontrolliert die Polizei die Geschwindigkeit im Straßenverkehr auf einer Rechtsgrundlage, die (vorgeblich) für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität eingeführt wurde, § 100h StPO. Ich sehe hier ein Problem für den Rechtsstaat und für die Freiheitsrechte und damit auch eine schleichende Gefahr für die Demokratie. Es wäre gut, wenn man mal eine Kehrtwende machen würde, da habe ich aber wenig Hoffnung.

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Sie sind ja auch Hochschullehrer, der angehende Polizisten ausbildet. Dabei werden ständig neue Fälle bekannt, in denen diese offenkundig Positionen der extremen politischen Rechten anhängen. Warum hat die Polizei Angst, sich mit diesem Problem offener und proaktiv auseinanderzusetzen?

Das ist eine spannende Frage, die ich mir auch immer wieder stelle. Ich glaube, die Polizei hat Angst, in eine Ecke gestellt zu werden, sie würde in ihren Reihen Rechtsradikale nicht früh genug entdecken. Sie hat Angst, in ihrer Kernsubstanz kritisiert zu werden. Viele Verantwortliche geben sich noch der Illusion hin, das sei nur ein Randproblem, sozusagen eine „Schwarze Schafe-Theorie“. Dies müssen wir aufbrechen. Wenn wir in den angelsächsischen Raum blicken, wo Polizei viel stärker wissenschaftlich durchdrungen ist, gibt es eine viel größere Offenheit, Probleme anzupacken, zu diskutieren und zu untersuchen.

Deutschland ist hier extrem ängstlich, sie bekommen als Forscher ganz schwer einen Feldzugang, um Befragungen und Forschung in der Polizei durchführen zu können. Selbst unsere Studierenden, die ja Polizeibeamte werden wollen, bekommen häufig Bachelor-Themen nicht genehmigt, weil man deren Ergebnisse wohl nicht sehen will. Man will durch solche Arbeiten nicht in der Außenwelt in Verruf kommen. Statt dass man offen damit umgeht und ein klares Bekenntnis abgibt wie: „Wir wollen keine rechtsradikale Polizisten, deshalb werden wir genau hinsehen, wo es Problementwicklungen gibt“, wird häufig und gerade in dafür offenbar besonders anfälligen „Eliteeinheiten“ nachlässig weggesehen.

Rolle von Sachverständigen

Sie werden im Bundestag und Landesparlamenten als Sachverständiger zu Anhörungen des öffentlichen Rechts in Ihren Themenbereichen geladen. Ist Ihr Eindruck, dass Sie auch gehört werden?

Selten, muss ich leider wirklich sagen. In den Landesparlamenten gibt es kulturelle Unterschiede; im Bundestag ist es neben dem Abgeordnetenhaus von Berlin am schlimmsten. Ich komme als Fachmann dahin, weil mich (durchaus unterschiedliche) Parteien als Sachverständigen zu einem Thema eingeladen haben, aber häufig wird kein offener Diskurs gezeigt oder ernsthaft zugehört. Zum Beispiel wurden in Berlin solche Anhörungen für das neue Versammlungsgesetz und einer Novelle des Polizeigesetzes veranstaltet, das waren aber eher Scheinanhörungen, zu denen kaum mögliche Kritiker eingeladen wurden.

Ganz andere Erfahrungen habe ich in Bremen zum neuen Polizeigesetz gemacht: Hier wurden die Sachverständigen ernst genommen, sogar der Zeitplan für die Verabschiedung des Gesetzentwurfs wurde wegen Änderungen verschoben. Ähnlich habe ich Nordrhein-Westfalen beim dortigen neuen Polizei- und auch dem Versammlungsgesetz empfunden. Es wurde ernsthaft zugehört und einiges geändert. Ganz anders jüngst bei der Novelle des Bundespolizeigesetzes im Bundestag. Auf Netzpolitik.org gab es kürzlich einen Beitrag, der es genau auf den Punkt brachte. Viele Anhörungen im Bundestag sind nur dem parlamentarischen Prozedere geschuldet. Das Ergebnis steht aber im Kern vorher fest. Selbst wenn alle Sachverständigen eine vorgeschlagene Gesetzesänderung für verfassungswidrig erklären, geht der Gesetzgeber nicht im Geringsten darauf ein. Das Vertrauen in das Funktionieren des Systems demokratischer parlamentarischer Arbeit wird damit nicht erhöht.

Sie veröffentlichen aktuelle Gerichtsentscheidungen und Ereignisse zum Versammlungs- und Polizeirecht in einem eigenen Netzwerk. Wie hoch ist Ihr Abonnementenkreis?

Ich habe im Moment über 1.000 Abonnementen, die überwiegend aus der Polizei kommen, aber auch darüber hinaus. Sehr gerne nehme ich weitere Interessierte in mein Netzwerk auf. Diese bekommen dann zumeist mehrfach in der Woche meinen Newsletter zugesandt. Interessenten können mir gerne eine formlose Bestellung per Mail zusenden (clemens.arzt@hwr-berlin.de ).

Das Interview für PROTECTOR führte Klaus Kapinos

Prof. Dr. Clemens Arzt ist Professor an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht und einer der führenden Rechtsexperten für Staats- und Verwaltungsrecht mit dem Schwerpunkt Polizei-, Versammlungs- und Ordnungsrecht, dem Recht der Fahrzeugautomatisierung sowie Direktor des Forschungsinstituts für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS Berlin).
Prof. Dr. Clemens Arzt ist Professor an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht und einer der führenden Rechtsexperten für Staats- und Verwaltungsrecht mit dem Schwerpunkt Polizei-, Versammlungs- und Ordnungsrecht, dem Recht der Fahrzeugautomatisierung sowie Direktor des Forschungsinstituts für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS Berlin).

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