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BMI 15. Januar 2015

Verhinderung von Reisen radikalisierter Personen

Das Bundeskabinett hat gestern eine Änderung des Personalausweisgesetzes und des Passgesetzes beschlossen.

Das geänderte Reisepassgesetz soll das Reisen radikalisierter Personen verhindern.
Das geänderte Reisepassgesetz soll das Reisen radikalisierter Personen verhindern.

Im Zusammenhang mit den Anschläge vom 7. Januar 2015 auf die französische Satirezeitschrift Charlie Hebdo in Paris erachtet es die Bundesregierung als zentrales Instrument im Kampf gegen den Terrorismus, das Reisen der Personen, die die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, zu verhindern.

Mit dieser Zielsetzung hat die Bundesregierung gestern den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes beschlossen.

Effektivere Kontrolle

Es ist bereits nach geltendem Recht unter anderem möglich, Personen, die schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereiten, durch die die Sicherheit eines Staates oder von internationalen Organisationen oder deutsche Verfassungsgrundsätze beeinträchtigt werden könnten (§ 89a Strafgesetzbuch), den Reisepass zu entziehen (§ 8 Passgesetz).

Um die Ausreise vor allem von „Foreign Fighters“, also deutscher Staatsangehöriger, die zum islamistisch-dschihadistischen Personenspektrum zählen und aus Deutschland in die Krisenregionen ausreisen, um sich dort an Kampfhandlungen zu beteiligen, künftig noch besser verhindern zu können, soll zur effektiven Kontrolle nun auch der Personalausweis entzogen werden können und stattdessen ein Ersatz-Personalausweis (mit Ausreise-Sperrvermerk) ausgestellt werden.

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Um die Wiedereinreise potentieller Dschihadisten nach Deutschland zu unterbinden, wird durch Änderungen im Passgesetz und im Personalausweisgesetz zudem eine gesetzliche Grundlage für die Ungültigkeit der Dokumente geschaffen.

Dadurch wären die sich im Ausland befindlichen radikalisierten Personen nicht mehr im Besitz eines gültigen Reisedokuments, könnten innerhalb des Schengener Informationssystems oder über Interpol unmittelbar ausgeschrieben und gerade auch in den Transitländern leichter aufgegriffen werden.

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