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Verbände 3. September 2020

Was Sie bei der Mobilfunkübertragung beachten sollten

Bei der Mobilfunkübertragung gibt es Neuerungen, die ein Umdenken hin zu modernen Technologien erforderlich machen.

Zur Übertragung von Alarm- und Störungsmeldungen aus Einbruch- und Brandmeldeanlagen kommen seit vielen Jahren zwei getrennte Verbindungswege zum Einsatz – das herkömmliche Telefonnetz als erster Übertragungsweg und das GSM-Mobilfunknetz als zweiter Übertragungsweg.

Mit der Umstellung des Telefonnetzes auf Next-Generation-Network (All-IP) im Jahr 2018 wurde eine technische Neuausrichtung notwendig, woraufhin viele Übertragungseinrichtungen festnetzseitig gegen IP-fähige Geräte getauscht wurden. Als Mobilfunkweg wurde weiterhin das GSM-Netz verwendet.

VdS-Richtlinien lassen nur noch IP-fähige netze zur Mobilfunkübertragung zu

Künftig gibt es jedoch auch bei der Mobilfunkübertragung Neuerungen, die ein Umdenken hin zu modernen Technologien erforderlich machen. Das BHE-Infopapier „Veränderungen bei der Mobilfunkübertragung“ veranschaulicht die aktuellen VdS-Richtlinien zur Alarmübertragung, laut derer nur noch IP-fähige Netze zugelassen sind. Es zeigt auf, welche Datenübertragungsverfahren nicht mehr zukunftssicher sind und was bei der Überprüfung von Bestandsanlagen zu berücksichtigen ist.

Des Weiteren beleuchtet das Papier mögliche Schwachstellen bei der Datenverbindung und informiert in diesem Zusammenhang über das BHE-Sicherheitsnetzwerk, das exklusiv für BHE-Mitgliedsunternehmen entwickelt wurde, um das Risiko für Ausfälle bei der Übertragung von Alarm- und Störungsmeldungen zu reduzieren.

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