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Brandschutz 30. Mai 2022

Wie Ladestationen mit Batteriepufferspeicher sicher werden

Ladestationen mit Batteriepufferspeicher ermöglichen das gleichzeitige Aufladen mehrerer Elektrofahrzeuge, ohne das lokale Stromnetz zu überlasten. Doch es gibt erhebliche Risiken.

Vor der Installation einer Ladestation mit Pufferspeicher sollte der Betreiber die Risiken kennen, und sich fachmännische Unterstützung holen.
Vor der Installation einer Ladestation mit Pufferspeicher sollte der Betreiber die Risiken kennen, und sich fachmännische Unterstützung holen.

Die Aufstellung von Ladestationen mit Batteriepufferspeicher ist nicht immer einfach: Abhängig vom Standort gilt es, verschiedene Auflagen zu erfüllen. Vor allem der Brandschutz muss gewährleistet sein. Dies kann für einen Betreiber – ob privat, öffentlich oder Unternehmen – aufgrund der komplexen Lage an Vorschriften und Regelwerken eine große, wenn nicht sogar überwältigende Herausforderung darstellen. Betreiber sind daher gut beraten, für die Errichtung ihrer Ladestation mit Pufferspeicher externe Unterstützung hinzuzuziehen.

Gefahr von technischen Defekten und Bränden

Auch Ladestationen mit Pufferspeicher sind vor technischen Defekten nicht gefeit. Gelangt beispielsweise Kühlflüssigkeit in den Boden, kann es zu Umweltgefährdungen kommen, und neben den normalen elektrischen Gefährdungen wie einem Kurzschluss oder einem Stromschlag kann sich die Batterie überladen oder bei einem Zusammenstoß mit einem Auto mechanisch beschädigt oder gar ganz zerstört werden. All dies resultiert in einem Brandrisiko der Batteriezellen. Und in einem Batteriepufferspeicher können mehr als eine Tonne Lithium-Ionen-Akkus verbaut sein: Gerät dieser Pufferspeicher in Brand, entstehen hohe Temperaturen, große Rauchmengen und gefährliche Brandgase. Damit können Personen gefährdet werden, Umwelt- und Gebäudeschäden entstehen – vor allem, wenn das Feuer von der Ladestation auf Autos oder Gebäude übergreift. Ein weiteres Problem für Betreiber und Feuerwehr: Für den Umgang mit einem Lithiumbrand gibt es derzeit noch keine Regelungen innerhalb der EU. Brandprävention ist aus diesen Gründen oberste Pflicht.

Dickicht aus Normen und Vorschriften

Montage und Inbetriebnahme von Ladestationen für Elektrofahrzeuge unterliegen abhängig vom Ort und der Art der Station unterschiedlichen rechtlichen Randbedingungen. Ladestationen mit Batteriepufferspeicher müssen zum Beispiel höheren Überwachungsstandards gerecht werden als einfache Wallboxen. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen in Sachen E-Mobilität besteht dringender Aktualisierungsbedarf der Genehmigungsgrundlagen. Aktuell sind der Bau und der Betrieb von Ladestationen mit Batteriepufferspeichern auf einem Grundstück den Bauordnungen der Länder zufolge nicht per se genehmigungs- oder anzeigepflichtig. In Hessen werden zum Beispiel keine besonderen baulichen oder technischen Brandschutzanforderungen gestellt. Anders ist die Lage, wenn eine Hochleistung-Ladeinfrastruktur Charge-Box im Verkehrsraum oder beim Stromnetzbetreiber errichtet werden soll. Hier ist teilweise eine öffentlich-rechtliche Genehmigung gefordert. Hat die Charge-Box keine brandschutztechnische Abtrennung beziehungsweise Abstände, können zudem baurechtliche und versicherungsrechtliche Probleme entstehen. Das gilt auch, wenn kein anlagentechnischer Brandschutz vorhanden ist.

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Dies zeigt, dass die notwendigen Genehmigungen und Anzeigepflichten für eine Ladestation mit Pufferspeicher nicht immer ohne Weiteres leicht zu überblicken sind. Hinzu kommt die Zuständigkeit verschiedener Behörden wie Bauaufsicht, Bauamt oder die Sicherheits- oder Umweltabteilung des Regierungspräsidiums. Selbst wenn keine Genehmigung aus bauordnungsrechtlicher Sicht erforderlich ist, gilt es auch in diesem Fall, Vorschriften einzuhalten: Dann müssen etwa Abstände zum Nachbarn eingehalten werden, usw.

Unabhängig vom Ort der Aufstellung muss der Bauherr die Anschlussbedingungen der Energieversorger und deren „technische Anschaltbedingungen“ einhalten, darüber hinaus Aufstell- und Montageanweisungen sowie die Bedienungsanleitung und Hinweise zum Betrieb der unterschiedlichen Hersteller. Nur so kann die Station beziehungsweise die Ladeinfrastruktur fachgerecht geplant, installiert, geprüft und betrieben werden.

Brandschutzkonzept und Risikobewertung durch externe Experten

Vor der Installation einer Ladestation mit Pufferspeicher muss der Betreiber also die Risiken kennen, diese minimieren und alle Fragen des Brandschutzes sowie hinsichtlich der Prüfung der elektrischen Sicherheit beantworten können. Diese Aufgaben allein zu bewältigen kann den Betreiber schnell überfordern. Unterstützung bieten daher externe Partner für die technische Sicherheitsüberprüfung. So erstellt TÜV Hessen das Brandschutzkonzept oder eine Risikobewertung beziehungsweise Gefährdungsbeurteilung zu Aufstellungsort, Ausführung sowie zum Betrieb der Schnellladestation. Außerdem kann er die Prüfung der elektrotechnischen Ausführung mit Blick auf elektrische Sicherheit, die richtige Auswahl der eingesetzten Komponenten und die Selektivität im Netz durchführen und bewerten. Damit werden alle relevanten Bereiche abgedeckt: Neben der Bewertung von Brandschutz und Elektroinstallation umfasst dies auch die Berücksichtigung des Wasserhaushaltsgesetzes, der Löschwasserrückhaltung oder möglicher Gefahrstoffe im Boden. Damit können die notwendigen Schritte von der Planprüfung, über die Genehmigung und Abnahme der Umsetzung aus einer Hand erfolgen.

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Fazit

Eigentümer und Betreiber von Ladestationen mit Batterie-Pufferspeichern müssen vor deren Installation das Umfeld mitbetrachten, um einen idealen Standort zu finden und die Station rechtssicher zu betreiben. Die normativen und rechtlichen Anforderungen an die Sicherheit der Ladestationen sind umfangreich und nicht immer leicht zu durchschauen – Unternehmer gewinnen Sicherheit, wenn sie die Risiken aus brandschutztechnischer Sicht extern bewerten lassen.

Autoren: Ralf Höhmann, Fachreferent Brandschutz, TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH, Nadja Müller, Journalistin für Wordfinder

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