Als Bekannter Versender wird für Wagner die Sicherheits-untersuchung seiner Luftfrachtsendungen vor Verladung in das Flugzeug überflüssig. Auf diese Weise werden die Untersuchungs-gebühren eingespart und Lieferverzögerungen verhindert.
Bis zum 28.04.2010 genügte eine Selbsterklärung um den Status als Bekannter Versender zu erlangen, was rund 65.000 Unternehmen in Deutschland genutzt haben. Seitdem gilt die EU-Verordnung 185/2010, nach der Zulassungen als Bekannter Versender nur nach der Erstellung und Einführung eines umfassenden Sicherheitsprogramms mit anschließendem Audit, in Deutschland durch das Luftfahrtbundesamt (LBA), erteilt werden.
Bisher galten die Zulassungen nach alter und neuer Verordnung, diese Übergangsregelung ist aber zum 28.04.2013 ausgelaufen. An dem Stichtag hatten lediglich 1.895 Unternehmen eine Zulassung als Bekannter Versender. Wagner gehört dazu, denn mit dem Audit am 25.04.2013 erlangte Wagner als 1.431stes Unternehmen in Deutschland den Status.