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Ab sofort ist eine Zertifizierung nach VdS 3473 möglich.

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Zertifizierung auch für Cybersecurity

Um einen Standard zu schaffen, der speziell die IT-Sicherheitsanforderungen von mittelständischen Unternehmen berücksichtigt, hat die VdS Schadenverhütung GmbH die Richtlinien für Cybersecurity entwickelt.

Laut einer aktuellen Studie der vom Bundesinnen-ministerium geförderten Initiative DsiN verfügt nur ein Drittel der mittelständischen Unternehmen in Deutschland über ein ganzheitliches IT-Sicherheits-konzept. Gleichzeitig ist der deutsche Mittelstand vielfach Marktführer in seinem Segment, gilt als technologisch hoch innovativ und bietet daher ein lohnendes Ziel für Cyberangriffe.

Um einen Standard zu schaffen, der speziell die IT-Sicherheitsanforderungen von mittelständischen Unternehmen berücksichtigt, hat der Zertifizierungsspezialist VdS die Richtlinien für Cybersecurity entwickelt.

Mit der Veröffentlichung des Cyber-Standards VdS 3473 schließe man eine bedeutende Sicherheitslücke, betont VdS-Geschäftsführer Robert Reinermann. Cyber-Security sei der „Brandschutz“ des 21. Jahrhunderts. Deshalb bräuchten mittelständische Unternehmen ein Sicherheitsniveau, das sich kostengünstig und praxisnah realisieren lasse.

Diese Vorgaben erfüllen die Richtlinien VdS 3473, an deren Entwicklung neben den Zertifizierungsexperten unter anderem Informationssicherheitsexperten mitgewirkt haben. Zur Vorbereitung auf eine Zertifizierung nach VdS 3473 stehen interessierten Unternehmen VdS-anerkannte Berater für Cybersecurity zur Seite.

Darüber hinaus ermöglichen das kostenlose Web-Tool „VdS Quick-Check“ und das „Quick-Audit“ vor Ort einen einfachen Einstieg in die zertifizierte Informationssicherheit. Das mehrstufige Verfahren und die Module des VdS-Konzepts für Cybersecurity können das Risikomanagement in Unternehmen um den Aspekt der Informationssicherheit sinnvoll ergänzen.

Für Unternehmen ergeben sich aus einer zertifizierten Datensicherheit auf Basis der VdS 3473 handfeste Wettbewerbsvorteile. So können Kunden und Lieferanten darauf vertrauen, dass VdS-zertifizierte Unternehmen Mindeststandards im Bereich der Datensicherheit und Lieferfähigkeit gewährleisten.

Ein kalkulierbares Risiko auf Basis verbindlicher Richtlinien ist gleichzeitig eine zentrale Voraussetzung, um Cyberrestrisiken zu versichern. Vor diesem Hintergrund geben die Richtlinien VdS 3473 auch Impulse für die Versicherungsbranche, um Cyberpolicen zu entwickeln, die einen individuellen Versicherungsschutz ermöglichen.

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Anerkannte Berater für Cybersecurity

Cybersecurity wird in immer mehr mittelständischen Unternehmen ein wichtiges Thema. VdS-anerkannte Cyberberater können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) qualifiziert bei der Umsetzung einer wirkungsvollen Cybersecurity beraten und begleiten.

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Gefahrenmanagement-Software wird zertifiziert

Die VdS Schadenverhütung GmbH (VdS) hat in Zusammenarbeit mit zahlreichen Herstellern und weiteren Partnern seine ersten Richtlinien zur ausschließlichen Prüfung von Software für Gefahrenmanagement-Systeme entwickelt.

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Bundesdruckerei

Mehrheit an Genua erworben

Die Bundesdruckerei GmbH hat die Mehrheit am IT-Sicherheitsspezialisten Genua GmbH mit Sitz in Kirchheim bei München erworben. Genua befasst sich mit der Absicherung von Netzwerken und konzentriert sich auf Kunden mit spezialisierten IT-Sicherheitsanforderungen, vor allem Maschinenbauer und Behörden.

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Sicherheitskonzepte

Sicherungsrichtlinien im Umgang mit Bargeld

Sicherungsrichtlinien des VdS berücksichtigen neue Risikobedingungen im Umgang mit Bargeld und bieten praxisnahe Unterstützung für die Schadenverhütung.