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Enormes Schadenpotential

Unfallereignisse durch Blitzeinwirkungen haben sich in den letzten Jahren gehäuft. Dies liegt zum einen daran, dass die Unwetterlagen extremer wurden, zum anderen werden in den Sommermonaten immer häufiger Veranstaltungen unter freiem Himmel sowie in Zelten abgehalten.

Bei Blitzentladungen entstehen Spannungen von über zehn Millionen Volt.
Bei Blitzentladungen entstehen Spannungen von über zehn Millionen Volt.

Im Juni 2013 veröffentlichte der Ausschuss für Blitzschutz und Blitzforschung (ABB) des Verbandes der Elektrotechnik (VDE) erstmalig das Merkblatt „Blitzschutz bei Veranstaltungen und Versammlungen“. Dieses Merkblatt wurde über knapp zwei Jahre von einem hochkarätigen Arbeitskreis bestehend aus Blitzforschern, Blitzschutzfachkräften sowie Fachleuten aus der Veranstaltungsbranche, erarbeitet. Dieses neue Merkblatt umschreibt erstmalig eine Verfahrensweise zur Bewertung der Blitzgefahren für Besucher, Mitwirkende und Sachwerte. Hierbei können nun individuelle sogenannte Blitzgefahrenpläne für Freiluftveranstaltungen sowie Veranstaltungen mit Zelten erstellt werden.

Diese Verfahrensweise beruht auf dem bekannten und seit längerem bestehenden Blitzkugelverfahren. Zusätzlich wurden weitere wichtigen Zahlen und Werte analysiert und erforscht um eine ganzheitliche Blitzgefahrenbetrachtung hinsichtlich des Personenschutzes zu ermöglichen. Hierzu gehören als Beispiel die Analyse und Aussagen der Böden sowie Tabellen und Vorgaben bezüglich benötigter Sicherheitsabstände. Der bisherige, übliche „industrielle“ Blitzschutz kümmert sich in erster Linie um den Sachwerteschutz, wo das Thema Personenschutz eher im Hintergrund stand. Weitere Inhalte des Merkblatts sind Bausteine zur Einbindung in die Sicherheitskonzeption, Themen zur Sicherheitsorganisationen, zu Wetterinformation sowie Beispiel-Szenarien.

Professionelle Herangehensweise

Das enorme Schadenspotential durch Blitzeinwirkung erfordert eine professionelle Herangehensweise, oder eine rechtzeitige Unterbrechung der Veranstaltung mit Räumung in Schutzbereiche. Demnach besteht ein enormes Risiko für eine Vielzahl an Personen durch die Schrittspannungsgefahr. Eine Person nimmt bei einer Blitzeinwirkung im Umfeld, mit den Beinen eine „Schritt“-Spannung auf – ein Teil des Blitzstroms fließt durch den Körper. Dies kann im Umkreis von bis zu 30 Metern und mehr rund um den Eintritt in den Erdboden lebensgefährlich sein! Dies entspricht einer Kreisfläche von 2.800 Quadratmetern. Bei einer Personendichte von zwei bis vier Personen pro Quadratmeter auf einer Veranstaltung (zum Beispiel im unmittelbaren Vorbühnenbereich) sind dadurch rechnerisch 5.000 bis 10.000 Personen akut gefährdet.

Glücklicherweise gab es einen solchen enormen Unglücksfall noch nicht. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Unglücksereignissen welche die Theorie mit den maximal möglichen Schadensausmaßen regelmäßig bestätigen. Folgend eine Auflistung von einigen Unglücksereignissen durch Blitzeinwirkung: Im Sommer 2012 starben vier Menschen bei einem Blitzunfall auf einem Golfplatz in Hessen. Im Frühjahr 2013 gab es 39 Verletzte beim Vatertagsfest in Dabel, Mecklenburg-Vorpommern nach einem Blitzeinschlag. 69 Personen wurden auf dem Festival „With Full Force“ im Sommer 2012 durch einen Blitzeinschlag in einen Stand verletzt, neun davon schwer, drei Besucher mussten reanimiert werden. Laut VDE/ABB wurden von 1979 bis 2012 bei Veranstaltungen im Freien über 1.400 Blitzunfälle registriert. Dabei verloren 30 Personen ihr Leben, mindestens 636 wurden verletzt.

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Fürsorgepflicht des Veranstalters

Die Besucher einer Veranstaltung können eine Blitzgefährdung oft nicht rechtzeitig erkennen. Sie verlassen sich meist auf die Vorsicht und die Fürsorge des Veranstalters. Dieser ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten gehalten, Gefahren soweit wie möglich und zumutbar abzuwenden und Schäden zu vermeiden. Das Maß der Verpflichtung ist abhängig von Veranstaltungsart, -ort und -größe. Mit einem geeigneten Schutzkonzept bestehend aus organisatorischen, technischen und betrieblichen Maßnahmen können Schäden verhindert oder zumindest verringert werden.

Das Risiko ist mit Hilfe von Schutzmaßnahmen so zu begrenzen, dass das verbleibende Restrisiko innerhalb des akzeptierten Risikos liegt. Elementarer Bestandteil dieser Konzepte ist auch die Einschätzung von Wettereinflüssen – wie Gewitter und Blitzschlag – und deren schädlichen Auswirkungen. Üblicherweise werden in diesem Zusammenhang zunächst gefährdete Bereiche definiert, die dort vorhandenen Risiken bewertet und nachfolgend geeignete Schutzmaßnahmen beschrieben und zur Umsetzung gebracht.

Rechtliche Grundlagen

Folgend werden einige der bisherigen rechtlichen Forderungen hinsichtlich Gewitter zitiert.

Bayerische Bauordnung (BayBO) 04.2013, Art. 44 Blitzschutzanlagen:

Blitzschutzanlagen zu versehen.

Muster-Versammlungsstättenverordnung MVStättV (06.2005), § 14 (4): Versammlungsstätten müssen Blitzschutzanlagen haben, die auch die sicherheitstechnischen Einrichtungen schützen (äußerer und innerer Blitzschutz).

BGI 810 (Version 5.1/ 2013-09) Maßnahmen (Wettereinflüsse): Technische Einrichtungen – zum Beispiel Bühnenkonstruktionen, FOHs, Kameratürme – unter Berücksichtigung der Produktionsanforderungen vorzugsweise an weniger einschlaggefährdeten Orten aufstellen – zum Beispiel in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, in einem Talgrund oder einer Mulde. Dagegen stellen beispielsweise einzeln stehende Gebäude (Türme ohne erkennbaren Blitzschutz beziehungsweise Potentialausgleich) und einzelne Bäume eher eine Gefährdung dar und sollten gemieden werden. Beim Aufbau von produktionstechnischen Einrichtungen – zum Beispiel Bühnen, Kameratürme, Ü-Wagen, diverse Gerätestandplätze – unter Berücksichtigung der Produktionsanforderungen darauf achten, dass ein ausreichender Abstand (mindestens 3,00 m von Zuschaueraufenthaltsorten) eingehalten wird. Dies gilt besonders für Kabeltrassen.

Die Rechtslage fordert einen hohen Schutz, unabhängig von Gebäude oder im Freien. Aus diesem Grund ist der umzusetzende Blitzschutz aus rechtlicher Sicht, ein wichtiger Sicherheitsbaustein für die Sicherheit auf Veranstaltungen und Versammlungen. Klar besteht oft kein oder nur wenig Budget um einen technischen Blitzschutz zu schaffen. Hier empfiehlt es sich, dass sich Verantwortliche mittels Blitzschutzfachkräfte in Abstimmung mit der Behörde absichern.

Personengefährdungen

Blitze können direkt oder indirekt auf Personen einwirken und durch den Stromfluss oder andere mittelbare Auswirkungen schwere oder tödliche Verletzungen hervorrufen. Dabei können auch „schwache Blitze“ für den Menschen gefährlich sein. Maßgeblich für Art und Umfang der Verletzung durch Blitzeinschläge sind die im menschlichen Körper umgesetzte elektrische Energie sowie die Wirkungen auf das zentrale Nervensystem. Zu den bekannten Wirkungen gehören: Schock, unkontrollierbare Kontraktionen und Lähmungen von Muskeln, Bewusstlosigkeit und Atemstillstand, Herzkammerflimmern, Herzstillstand sowie Verbrennungen.

Gerade bei Veranstaltungen mit vielen Personen auf engem Raum kommt die Verletzungsgefahr bei Hysterie oder Panik hinzu. Diese kann auftreten, wenn Personen einen Blitzeinschlag in andere beobachten, die Beleuchtungs- oder Beschallungsanlagen plötzlich und eventuell gesamthaft ausfallen und Personen sich deswegen allein durch ihre natürliche Reaktion in Gefahr bringen.

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