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Brandschutz 13. Oktober 2023

Norm für mobile Gefahrenmeldungen gefordert

Das Wissen über Funktion und Bedienung von Systemen der mobilen Gefahrenmeldungen entscheidet mit über einen erfolgreichen Einsatz der Feuerwehr.

Bereits 2022 wurde eine Norm für mobile  Gefahrenmeldungen gefordert. 
Bereits 2022 wurde eine Norm für mobile  Gefahrenmeldungen gefordert. 

Neben der Kommunikations-, Fahrzeug- und Lösch-Technik stehen den Berufs-, Werk- und Freiwilligen Feuerwehren eine Vielzahl an Geräten und Systemen am Einsatzort zur Verfügung. Das Wissen über Funktion und Bedienung dieser Geräte entscheidet maßgeblich über einen erfolgreichen Einsatz.

Herzstück der Brandfrüherkennung ist nach wie vor die Brandmeldeanlage, die neben der Detektion, Alarmierung und Alarmweiterleitung auch Fremdsysteme steuert oder Informationen von diesen erhält. Alle Gefahrenmeldungen zu überblicken und notwendige Handlungen daraus abzuleiten, ist stets eine große Herausforderung und oft erst vor Ort einsehbar. So werden neue, moderne Lösungen am Markt von Brandschutzverantwortlichen gesucht und von der Industrie angeboten, welche die notwendigen Informationen bereits im Vorfeld eines Einsatzes bereithalten.

Dabei bedient man sich moderner Kommunikation (IT-Lösungen) und mobiler Geräte (etwa Tablet-PC), die für Gefahrenmeldeanlagen schon lange Praxis, jedoch von der Fachwelt nicht unumstritten sind. Gerade in Bezug auf die Zuverlässigkeit und Bedienung von Tablet-PCs bestehen Vorbehalte, die aufgrund fehlender Industriestandards und Normen noch nicht ausgeräumt werden konnten. Moderne Lösungen ersetzen konventionelle Technik nicht, sind aber bereits heute schon mehr als nur nice-to-have zu bezeichnen.

Frühestmöglichen Gefahrenmeldung auf mobile Endgeräte

Immer mehr Brandschutzbehörden gehen den Weg einer frühestmöglichen Gefahrenmeldung auf die mobilen Endgeräte ihrer Einsatzkräfte. Städte und Gemeinden haben dann die Qual der Wahl, für welchen Anbieter sie sich entscheiden, um auch zukünftig ein einheitliches System zu fordern. Empfehlungen in einer Technischen Anschlussbedingung (TAB) auszusprechen, gleich welcher Art, ohne gleichzeitig Wettbewerbseinschränkungen vorzunehmen, ist rechtlich bedenklich. Bereits bestehende Hinweise in TABs bieten auch aufgrund falscher Anforderungen und irrigen technischen Beschreibungen Konfliktpotenzial und verunsichern andere Brandschutzbehörden eigene Forderungen zu veröffentlichen.

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Der Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. (BHE) ist sehr bemüht, Normungsgremien zu gewinnen und für dieses Thema zu sensibilisieren. So wurde bereits zu Beginn 2022 ein Normungsantrag an den DIN gerichtet, deren Entscheidung noch aussteht. Grundsätzliche Anforderungen, auf die eine Brandschutzbehörde verweisen kann, sind in einer Anwendungsnorm (zum Beispiel DIN 14675) durch aus vorstellbar.

Durch diese Regelung wird dann für die Feuerwehr in der Praxis eine einheitliche Handhabung möglich. Ähnlich der Feuerwehr-Peripherie (Feuerwehr-Anzeigetableau) wäre ein allgemeingültiges Aussehen, eine standardisierte Anschaltung und Bedienung, gleich welches System sich dahinter verbirgt, dringend geboten.

Die Entwicklung der Brandmeldetechnik von Beginn an mitgestaltet, bietet die Ifam GmbH heute unter anderem eine webbasierende Gefahrenvisualisierung, die eine moderne Darstellung für Brandmeldetableaus ermöglicht.
Ifam GmbH: 30 Jahre Brandmelde- und Sicherheitstechnik
Das Ingenieur-Büro für die Entwicklung und Produktion von Sicherheitstechnik, Die Ifam GmbH aus Erfurt, feiert im Mai 2023 sein 30-jähriges Bestehen.

Mehrwert wurde längst erkannt

Feuerwehren, die von solchen Lösungen der Betreiber partizipieren, haben den Mehrwert schon längst entdeckt und organisieren sich den Möglichkeiten entsprechend neu. Die Vorteile liegen klar auf der Hand. Dank der Einzelidentifizierung der Melder in der Brandmelderzentrale (BMZ) können unter Beachtung des Brandschutzkonzeptes und nach Absprache mit dem Vorbeugenden Brandschutz einzelne, dem Auslösebereich zugeordnete, wichtige Zusatzinformationen bereits im Vorfeld der Brandbekämpfung dem Einsatzleiter und der Leitstelle übermittelt werden. Besondere Gefahrenbereiche, auch unter dem Gesichtspunkt „Eigenschutz“, können so viel früher eingesehen und in die Taktik einbezogen werden. Feuerwehrpläne, Feuerwehr-Laufkarten, Grafiken, Bilder, Handlungsanweisungen, Live-Kameras, Anfahrten, Alarmpläne des Betreibers und der Feuerwehr, Flucht- und Rettungswegepläne und vieles mehr lassen sich mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel für den Einsatzleiter bereitstellen.

Einheitliche und sichere Handhabung ist gefordert

Diese Vorteile wiegen schwer, ist doch die klassische Aufschaltung noch immer meist eine Sammelmeldung des Objektes in die Leitstelle. Auch wenn die bereits angesprochenen Vorbehalte noch ausgeräumt werden müssen, Regelungen noch ausstehen, die eine einheitliche und sichere Handhabung gestatten und Standards für die Geräte erforderlich sind, hat die Zukunft für die Feuerwehr in Sachen „Mobile Gefahrenmeldung“ bereits begonnen. Das Zusammenspiel mit Leitstellensoftware ist bereits gelöst und erlaubt auch dort die Einzelmelder-Identifikation, sofern diese erforderlich ist. Es bleibt zu hoffen, dass alle Verantwortlichen den Nutzen erkennen.

Uwe Hoffmann, Leiter  Marketing der Ifam GmbH Erfurt

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