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Brandschutz 18. Juli 2023

PFAS-freie Feuerlöscher werden Pflicht

Fluorhaltige Feuerlöscher werden in der EU mittel- und langfristig nur noch sehr beschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Was bedeutet das?

PFAS ist eine Abkürzung für per- und polyfluorierte Chemikalien.
PFAS ist eine Abkürzung für per- und polyfluorierte Chemikalien.

Bislang wurden bei der Herstellung von Schaumlöschmitteln bestimmte Fluortenside verwendet, um die Löschwirkung zu erhöhen. Da es sich bei den verwendeten Substanzen um Stoffe der PFAS-Gruppe handelt, sind auch solche Schaumfeuerlöscher vom PFAS-Verbot betroffen.

Was versteht man unter PFAS?

PFAS ist eine Abkürzung für per- und polyfluorierte Chemikalien. Sie sind wasser-, fett- und schmutzabweisend sowie chemisch und thermisch sehr stabil. Man spricht laut des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz deshalb auch von sogenannten "Ewigkeitschemikalien".

Aufgrund ihrer Eigenschaften werden sie in zahlreichen Verbraucherprodukten wie Kosmetika, Kochgeschirr, Papierbeschichtungen, Textilien oder Ski-Wachsen eingesetzt, aber auch in Feuerlöschmitteln verwendet.

Wegen ihrer extremen Langlebigkeit bergen sie jedoch ein enormes Risiko für Mensch und Umwelt. Sie verteilen sich in kürzester Zeit über das Wasser oder reichern sich in verschiedenen Organismen an.

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Sind fluorfreie Feuerlöscher wirksam?

Im Brandfall sollen PFAS-freie Feuerlöscher absolut vergleichbar bei der effektiven Bekämpfung von Bränden wirken. Laut des BVFA sind die sogenannten Aufladelöscher die bestmögliche und umweltschonende Alternative für die aktuellen Geräte. Bei diesen steht der Löscher nicht dauerhaft unter Druck, sondern lagert Treibgas und Löschmittel separat.

Der entscheidende Unterschied: PFAS-freie Löscher fügen der Umwelt deutlich weniger Schaden zu. „Der Verzicht auf PFAS bedeutet, dass weniger schädliche Stoffe freigesetzt werden, die das ökologische Gleichgewicht stören könnten“, so Dr. Wolfram Krause, Geschäftsführer des Bundesverbands Technischer Brandschutz e.V. (BVFA). Auf seiner Website klärt der BVFA über den Wechsel zu PFAS-freien Alternativen auf.

Auf einer neuen Webseite des BVFA sind die wichtigen Informationen über den Wechsel zu PFAS-freien Feuerlöschern zusammengefasst.
Auf einer neuen Webseite des BVFA sind die wichtigen Informationen über den Wechsel zu PFAS-freien Feuerlöschern zusammengefasst.

Fristen und Entsorgung

Die Europäische Kommission hat in der Vergangenheit bereits verschiedene PFAS reguliert. Darüber hinaus gibt es weitere Gesetzgebungsinitiativen, die die Verwendung von PFAS weiter einschränken wollen. Dies hat laut des BVFA insbesondere auch Auswirkungen auf die Verwendung von fluorierten Schaumlöschmitteln (AFFF). Man müsse davon ausgehen, dass fluorhaltige Schaummittel mittel- und langfristig in der EU nur noch sehr beschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden dürfen.

An einem generellen Verbot der Verwendung von PFAS in Schaumlöschmitteln sowie einer zweiten Verordnung zum Verbot von PFAS in allen übrigen Verwendungen werde ebenfalls bereits gearbeitet. Es ist also davon auszugehen, dass die Beschränkungsverfahren kurz- bis mittelfristig zu einem Verwendungsverbot von fluorierten AFFF-Schaummitteln führen wird und später, nach einer Übergangsfrist, auch zu einem Verbot der Produktion bzw. des Inverkehrbringens. Mehr erfahren Sie im aktuellsten Merkblatt der Fachgruppe Wasser-Löschanlagen des BVFA.

In seinem neu erschienenen Positionspapier „Schaum-Feuerlöscher und Fluorverbot“ empfiehlt der der BVFA – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. auf nachhaltige Lösungen ohne Fluorzusatz umzusteigen. 
BVFA rät zum Umstieg auf fluorfreie Schaumlöscher
Der BVFA – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. empfiehlt in seinem Positionspapier „Schaum-Feuerlöscher und Fluorverbot“ Lösungen ohne Fluorzusatz.

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