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Bundesinnenministerium 2. Februar 2017

Gesetz zur Neustrukturierung des BKA

Mit dem gestern vom Kabinett beschlossenen Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes gibt Bundesinnenminister de Maizière den Startschuss für das Projekt „Polizei 2020“.

Dr. Thomas de Maizière
Dr. Thomas de Maizière

Durch das Gesetz soll der rechtliche Rahmen für eine grundlegende Modernisierung der polizeilichen IT-Systeme geschaffen werden. Diese stammen in ihrer Grundstruktur noch aus den 70er Jahren. De Maizière hatte seine Reformideen auf der letzten BKA-Herbsttagung vorgestellt.

Man könne sich im 21. Jahrhundert keine zersplitterte IT-Landschaft mehr leisten, sagte de Maizière mit Blick auf die Informationstechnik im Polizeibereich. Zahlreiche Eigenentwicklungen, Sonderlösungen, Schnittstellen, unterschiedliche Datenformate und Erhebungsregeln erschwerten tagtäglich die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten. Das neue Gesetz leite hier eine Zeitenwende ein, so de Maizière weiter.

Man ersetze die bisherige polizeiliche Datenlandschaft als Teil eines groß angelegten Modernisierungsprojektes durch ein übergreifendes Informationssystem beim BKA. Dieses werde besser als bislang dazu beitragen, Informationen, die phänomenübergreifend zusammengehören, auch wirklich zusammenzuführen.

Doppelstrukturen bei den Ländern werden abgeschafft

Durch die neue IT-Architektur werde die innere Sicherheit gestärkt. Informationen würden gezielter und leichter fließen, die Datenqualität werde verbessert und neue gemeinsame IT-Standards in der föderalen Sicherheitsarchitektur geschaffen. Das sei absolut notwendig für die optimale Nutzung der Ressourcen des Bundeskriminalamtes in diesen sicherheitspolitisch herausfordernden Zeiten, fügte de Maizière hinzu.

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Darüber hinaus wird auch der Datenschutz gestärkt. Das Gesetz setzt sowohl die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom April 2016 um als auch die neuen europarechtlichen Datenschutzanforderungen. Der polizeiliche Informationsverbund wird ein modernes Zugriffsmanagement erhalten, das die Zweckbindung der Daten technisch umsetzt.

Der vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung ist das Leitbild für die neue Datenhaltung und -nutzung. Der Kernbereichsschutz, als der Schutz der engsten Privatsphäre, wird ausgebaut. Rechtsanwälte werden stärker geschützt als bisher.

Mit dem Gesetz wird zudem eine Befugnisnorm für die „elektronische Fußfessel“ für Gefährder geschaffen, an der sich künftig auch die Landespolizeigesetze orientieren können. Hierzu erklärte der Minister, dass man im Eiltempo jetzt die Grundlage dafür geschaffen habe, damit das BKA für Gefährder Aufenthaltsverbote erlassen und mit Hilfe von elektronischen Fussfesseln deren Einhaltung kontrollieren könne.

Das sei eine wichtige Maßnahme, um die Überwachung von gefährlichen Personen zu erleichtern. Er hoffe, dass sich die Bundesländer, die regelmäßig für den Umgang mit Gefährdern verantwortlich seien, nun hieran orientierten und rasch ihrerseits vergleichbare Befugnisse schafften.

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