BKA setzte Staatstrojaner gegen Reichsbürger ein
Das BKA hat Staatstrojaner im Verfahren gegen das Reichsbürger-Netzwerk eingesetzt. Jahrelang machte das BKA von dieser Befugnis keinen Gebrauch.
Ermittler der Polizeibehörde sollen 2022 gleich mehrmals Staatstrojaner im Verfahren gegen das Reichsbürger-Netzwerk um den Frankfurter Immobilienunternehmer Heinrich XIII. Prinz Reuß und die frühere Berliner AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann eingesetzt haben.
Laut einem Bericht des WDR installierten die Fahnder eine Überwachungssoftware am 31. Oktober 2022 um Punkt 10:07 Uhr heimlich auf Reuß' Mobiltelefon. Danach sollen sie rund einen Monat lang Daten inklusive Telegram-Chats von dem Gerät ausgeleitet haben. Reuß und 24 weitere Personen wurden am 7. Dezember 2022 im Rahmen einer großangelegten Polizeiaktion wegen eines mutmaßlich geplanten Staatsstreichs festgenommen. Der Generalbundesanwalt erhob rund ein Jahr später Anklage unter anderem wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Staatstrojaner der israelischen NSO Group
Bei der eingesetzten Spyware soll es sich den Recherchen zufolge um ein Spionageprogramm eines israelischen Herstellers gehandelt haben. Das BKA wollte sich auf Anfrage dazu „aus einsatztaktischen Gründen“ nicht äußern. Bekannt ist, das die Behörde Lizenzen für den Staatstrojaner Pegasus der israelischen NSO Group erworben hat.
Der vom BKA zunächst in Eigenregie für 5,77 Mio EUR gebaute Bundestrojaner taugte anfangs nur für das Abfangen laufender Telekommunikation im Rahmen der Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Eine leistungsstärkere Version für heimliche Online-Durchsuchungen war lange in der Mache. Parallel beschaffte sich das Amt unter anderem den Staatstrojaner FinSpy.
Reichsbürger-Fall und Ampel-Pläne
Der Reichsbürger-Fall dürfte auch in die Debatte über das von der Ampel-Koalition geplante Schwachstellenmanagement eingehen. Innenpolitiker der Regierungsfraktionen wollten eigentlich im Herbst konkrete Vorschläge für den Umgang mit IT-Schwachstellen erarbeiten. Behörden müssten verpflichtet werden, bekannte Sicherheitslücken beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden und sich regelmäßig einer externen Überprüfung ihrer IT-Systeme zu unterziehen, forderte etwa die FDP. Das Bundesinnenministerium zieht aber nach wie vor nicht mit.
Dieser Beitrag wurde zuerst bei heise.de veröffentlicht.
Passend zu diesem Artikel
An Eingängen von Kindergärten werden oft Lösungen eingesetzt, die nicht durch Normen gedeckt sind. Dies birgt erhebliche Haftungsrisiken. Warum ist das so?
Wie kann Künstliche Intelligenz (KI) im Risikomanagement eingesetzt werden? Wie müssen Prozesse und Richtlinien dazu aussehen? Michael Jahn-Kozma, Vorstandsmitglied der RMA Risk Management & Rating Association e.V. und Corporate Risk Manager bei der Kuka AG, gibt Antworten.
Die Fernzugriff-App React von Labor Strauss überzeugte bei einem Feuerwehreinsatz in Pinkafeld und wird nun dort eingeführt.