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Videosicherheit 19. September 2022

Angepasste Konzepte für Stadien und Großveranstaltungen

Während der Pandemie wurden die Sicherheitskonzepte für Stadien und Großveranstaltungen verändert. Die Kombination von Mensch und Technik bleibt dabei aktuell.

Während der Pandemie wurden die Sicherheitskonzepte für Stadien und Großveranstaltungen verändert. Die Kombination von Mensch und Technik bleibt dabei aktuell.
Während der Pandemie wurden die Sicherheitskonzepte für Stadien und Großveranstaltungen verändert. Die Kombination von Mensch und Technik bleibt dabei aktuell.

Mit Aufnahme des Regelbetriebs sind auch die Sicherheitskonzepte für Stadien und Großveranstaltungen wieder gefordert. Denn die Pandemie hatte neben dem Ausfall von Großveranstaltungen ja eine beinahe zweijährige Zwangspause für Fans von Fußballspielen zur Folge. Lange hatten Fans auf die Zeit gewartet, dass Stadien endlich nicht nur für sie geöffnet wurden, sondern die erlaubten Zuschauerzahlen auch nach und nach das Vor-Pandemie-Niveau erreichten. Spiele vor leeren Zuschauerrängen hatten es den Ordnungskräften und der Polizei erlaubt, ihre Präsenz stark in und um den Stadien herunterzufahren. Mit dem Abflauen der Pandemie und vollen Rängen ist auch beim Thema Sicherheit wieder der „Normalzustand“ eingekehrt. Die Polizei in Baden-Württemberg etwa verzeichnet für die Saison 2021/2022 eine positive Bilanz, die auch die Auswirkungen der Pandemie mit einschließt. In der Spielzeit 2021/2022 wurden in den ersten drei Ligen insgesamt 140 Spiele mit insgesamt mehr als 1,5 Mio. Zuschauern polizeilich begleitet. Dabei sind 251 Straftaten und 67 Verletzte im Vergleich zur Saison 2018/2019 registriert worden, in der es vor Corona noch 770 Straften und 105 Verletzte gegeben hatte. Einen großen Anteil an der Sicherheit in den Stadien der oberen Ligen hat neben dem Personaleinsatz von Polizei und Ordnungskräften auch die Technik, insbesondere die Videoüberwachung, die einen festen Platz in der Sicherheitsarchitektur des DFB hat.

Wie wichtig eine solche Anlage in einem Stadion ist, zeigt der Vorfall bei einem Regionalligaspiel von Rot-Weiß-Essen im Stadion an der Hafenstraße im Februar dieses Jahr. Das Stadion ist 2013 eröffnet worden und fasst bis zu knapp 20.500 Zuschauer. Ein Böllerwurf hatte zu einem Spielabbruch und zwei verletzten Spielern geführt. Laut Pressemitteilungen konnte der Täter mit Hilfe von Videoaufnahmen von Fans und Journalisten überführt werden, nicht aber mit der stadioneigenen Videoüberwachungsanlage. Diese war für den Vorfall nicht geeignet, die Person zu identifizieren. Der Verein hatte kurz darauf beschlossen, seine Videoüberwachungsanlage grundlegend zu erneuern. Wie wichtig eine auf die Erfordernisse in einem Stadion ausgelegte Videoüberwachungsanlage ist, weiß auch Uwe Stahlmann, Leiter der Landesinformationsstelle Sporteinsätze im Innenministerium Baden-Württemberg, zu bestätigen: „Wenn Fans beispielsweise auf den Platz rennen, muss die Einsatzleitung sehr schnell feststellen können, ob dort Personen nur feiern wollen oder die Auseinandersetzung mit anderen Fans suchen.“

Das Geschehen in Stadien im Blick

Eine Videoüberwachungsanlage in einem Stadion sollte einem 3-Stufen-Modell folgen: Auf der 1. Stufe ist eine reine Detektion von Ereignisse ausreichend, etwa im Bereich der Perimetersicherheit von Stadiongrenzen und Freiflächen außerhalb der Innenräume. Die 2. Stufe umfasst Detektion und Identifikation. Dies betrifft etwa die Tribüne der Heimfans und sicherheitsrelevante Bereiche wie Zu- und Abgänge, VIP-Räume und ähnliches. Die 3. Stufe beinhaltet neben Detektion und Identifikation auch die Möglichkeit, einen Bereich aus mehreren Winkeln zu erfassen, etwa die Stehplätze der Gastfans. Geregelt sind die wichtigsten Anforderungen an die Videoüberwachung in der DIN 62676. Für eine Detektion, also die Fähigkeit, mit einiger Wahrscheinlichkeit zu bestimmen, ob eine Person anwesend ist oder nicht, reicht eine niedrige Auflösung von 25 Pixel pro Meter (px/m) Entfernung. Möchte man Personen in einem Bereich erkennen, sind bereits 125 px/m notwendig. Und für das Überprüfen, also nahezu zweifelsfrei festzustellen (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) eine Person zu identifizieren, müssen es 1.000 px/m sein. Hinzu kommen die Bildraten pro Sekunde (fps), die bei sensiblen Sicherheitsbereichen wie Mundlöchern, Ränge und Blöcken sowie das Stadionumfeld mindesten 12,5 fps betragen sollten. Für als Mittel und niedrig eingestufte Bereiche sind sechs fps ausreichend. Entscheidend für die Qualität der Aufnahmen ist ferner auch die richtige Ausleuchtung im Stadion und der Szenen. Faktoren wie Lichteinfall, Entfernung zur Kamera und Farbtreue bei den eingesetzten Leuchtmitteln können sich negativ auch auf qualitativ hochwertige Objektive auswirken.

Menschenmengen bei Großveranstaltungen richtig leiten

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In Sachen Sicherheit dienen die Kameras nicht nur der Strafverfolgung, sondern auch dem Überblick über das Verhalten der Menge im und auch um das Stadion. Allerdings kann die Videoüberwachung nur zeigen, wohin sich im Ereignisfall die Menschenmengen oder Personenströme bewegen, sodass Einsatzkräfte mitunter schnell auf unvorhergesehene Verdichtungen von Gruppen reagieren müssen, etwa vor Ausgängen.

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Das Räumen von Stadien oder Arealen ist eine komplexe Aufgabe, denn es geht nicht nur darum, die Menschen innerhalb einer Zeitspanne aus einem bestimmten Bereich zu evakuieren. Wichtig wäre auch wissen, wie sich Menschenströme verhalten, wenn sie etwa das Stadion verlassen haben. Wie bewegen sie sich in den Straßen, wohin würden Gruppen sich hinbewegen? Die Polizei Stuttgart entwickelt mit Kooperationsparten, darunter das Unternehmen Accu:rate, ein Verfahren im Forschungsprojekt Escape, mit dessen Hilfe sich auch große Menschenströme simulieren lassen. Die ist etwa für die Stadt Stuttgart wichtig, weil drei große Versammlungsstätten, die Cannstatter Wasen, die Mercedes-Benz Arena und die Hans-Martin-Schleyer-Halle in unmittelbarer Nähe zueinander liegen. Finden dort parallel mehrere Großveranstaltungen statt, hat dies im Ernstfall Konsequenzen für die Räumung und Evakuierung der einzelnen Areale und die Umgebung. Eine solche Simulation beinhaltet in der Regel „Agenten“, die die Eigenschaften realer Personen abbilden, einschließlich Präferenzen für eine Routenwahl. „Das Besondere an unserer Simulation ist, dass wir die mikroskopische Ansicht einzelner Agenten mit einem makroskopischen Modell, das den Fluss von Personen darstellt, kombiniert haben“, erläutert Dr. Angelika Kneidl, Geschäftsführerin von Accu:rate. Damit lassen sich auch komplexe Räumungen simulieren, die mehrere Veranstaltungen betreffen. Kritisch sind etwa auseinanderzulaufende Personenströme oder sich vereinigende, da so neue Dynamiken entstehen können. Mit Hilfe der Simulation lassen sich Fluchtwege und Absperrungen effektiver planen und Schwachpunkte im Vorfeld erkennen, auch und gerade in größeren Gebieten. Verantwortliche erhalten so ein Gesamtlagebild, das ihnen hilft, die Räumung von parallel stattfindenden Großveranstaltungen zu planen.

Sicherheitskonzepte auf Basis von Simulationen entwickeln

Wichtig dabei ist, dass Simulationen dieser Art nicht den Effekt einer „Massenpanik“ berücksichtigen (können). Denn eine Massenpanik, wie sie in den Medien häufig zur Sprache kommt, ist wissenschaftlich gesehen, in den allermeisten Fällen so nicht gegeben. Menschen fällen ihre Entscheidungen immer auf Basis der ihnen zur Verfügung stehender Informationen. Sie neigen etwa dazu, im Notfall den gleichen Weg, den sie gekommen sind, auch wieder als Fluchtweg zu nehmen. Ebenso müssen Menschen kontinuierlich mit Informationen versorgt werden, damit diese in der Lage sind, darauf basierend rationale Entscheidungen zu treffen. Aktive Informationen über die Situation, Bedrohung, die Lage von Notausgängen etwa können die Reaktionszeit maßgeblich verkürzen. Die Menschen lasen sich dann eher leiten und vermeiden hohe Dichten.

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Großveranstaltungen wie Fußballspiele und ähnliche effektiv abzusichern erfordert nach Corona keinen kompletten Neustart. Gleichzeitig haben sich auch während der Pandemie und nach Aufnahme des Regiebetriebs neue Entwicklungen ergeben. Etwa, dass stellenweise Tickets nun personalisiert worden sind, um im Infektionsfall die Personen identifizieren zu können – ein Umstand, den viele Fans (und auch einige Datenschützer) bedenklich finden. Auch der mögliche Einsatz von Kameras mit KI-Unterstützung zur automatisieren Maskenerkennung wird vielerorts nicht nur von den Fans kritisch gesehen. Und das Thema Videoüberwachung in Stadien könnte durch ein Urteil des Landgerichts Köln (Az 157 Ns 8/20) neue bewertet werden. Das Gericht hatte in einem Fall entschieden, dass anlasslose polizeiliche Videoüberwachung von Fußballfans rechtswidrig und nicht durch § 15 PolG NRW gedeckt ist. Im Wesentlichen geht es in dem Urteil darum, dass die Polizei bei einem Fußballspiel mehrere Minuten lang eine grölende Fangruppe filmte und aufzeichnete, die aber letztlich keine Straftat begangen hatten. Die Aufnahmen waren als Beweis in einem anderen Verfahren damit für unzulässig erklärt worden. Inwieweit dieses Urteil Auswirkungen auf die Videoüberwachung in Stadien generell haben könnte, bleibt abzuwarten. Auch der Einsatz von immer leistungsfähigeren Kameras mit Künstlicher Intelligenz und Deep-Learning Eigenschaften, die helfen sollen, automatisiert Gefahrenlagen oder Verhalten von Personen zu erkennen, werden Teil der Diskussion zwischen notwendiger Überwachung in Stadien und Datenschützern bleiben.

Hendrick Lehmann, freier Mitarbeiter PROTECTOR

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