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Verbände 13. September 2022

ASW Bundesverband fordert Bestbieterprinzip

Bei der Vergabe von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen fordert der ASW Bundesverband das „Bestbieterprinzip“.

Das Bestbieterprinzip sollte sich laut ASW Bundesverband bei der Ausschreibung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen durchsetzen. 
Das Bestbieterprinzip sollte sich laut ASW Bundesverband bei der Ausschreibung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen durchsetzen. 

Qualität schlägt Preis: Was selbstverständlich sein sollte, eine Vergabe nach dem Bestbieterprinzip, ist bei der aktuellen Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen in Deutschland weit von der Realität entfernt; zu diesem Ergebnis kommt die Untersuchung einer Expertenkommission des ASW Bundesverbandes. Jüngste Vorfälle mit unlauteren Sicherheitsdienstleistern stellen hier nur die Spitze eines eklatanten Sicherheitsproblems in Deutschland dar. Indem sich öffentliche Ausschreibungen häufig an den günstigsten Angeboten orientieren, kam es in der Vergangenheit zu Lohndumping und damit Förderung von Schwarzarbeit, mangelhafter Qualität bei Sicherheitsdienstleistungen und unzureichend ausgebildetem und ausgestattetem Personal, das nicht zuletzt auch in öffentliche Skandale verwickelt war. Selbst Übergriffe und unprofessionellem Verhalten bis hin zur Gefährdung von Menschen sind Folgen dieser unlauteren Preispolitik.

Im Kompetenz-Center Krisenmanagement des ASW Bundesverbandes ist ein weiteres Leitblatt aus der Reihe Krisenmanagement in der Praxis entstanden.
Leitblatt Krisenmanagement des ASW Bundesverbandes
Der ASW Bundesverband gibt ein weiteres Leitblatt aus der Reihe Krisenmanagement heraus.

Positionspapier des ASW Bundesverbands mit Bestbieterprinzip

In einem Positionspapier zeigt der ASW Bundesverband diese Schwachstellen exemplarisch auf und fordert zur Lösung einen klar servicebasierten Ansatz als „Bestbieterprinzip“. So sollten künftig nur noch Unternehmen mit optimaler Qualität und Gesamtkonzept die jeweiligen Zuschläge erhalten. Um dies konsequent durchsetzen zu können, muss auch ein individuelles Vertragsstrafensystem, zum Beispiel in Form von Konventionalstrafen, fester Bestandteil einer jeden Vergabe sein. Weiter setzt sich der ASW Bundesverband klar dafür ein, dass der Zuschlag mit einem alleinigen Kriterium Preis rechtlich nicht mehr zulässig sein darf, sondern vielmehr qualitative, umweltbezogene und soziale Kriterien entscheidende Bestandteile der Vergabeverordnung sein müssen.

Im Kompetenz-Center Krisenmanagement des ASW Bundesverbandes ist ein weiteres Leitblatt aus der Reihe Krisenmanagement in der Praxis entstanden.
Leitblatt Krisenmanagement des ASW Bundesverbandes
Der ASW Bundesverband gibt ein weiteres Leitblatt aus der Reihe Krisenmanagement heraus.
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Wie bei allen relevanten Sicherheitsfragen steht die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. auch hier als Ansprechpartner der öffentlichen Hand beratend zur Seite.

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