Sicherheitsverbände in Österreich: Sichere Waffenaufbewahrung nötig
Die österreichischen Sicherheitsverbände VSÖ und KFV fordern mehr Sicherheit bei der Aufbewahrung von Waffen.
Für eine sichere Aufbewahrung von Waffen sprechen sich der Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs (VSÖ) und das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) aus. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz wurde eine neue Richtlinie zur sicheren Waffenverwahrung vorgelegt. VSÖ Generalsekretär Robert Grabovszki, BSc MBA, bemängelt, dass die gesetzliche Definition der „sicheren Verwahrung“ unzureichend sei und zu viel Interpretationsspielraum zulasse.
Sicherheitsverbände fordern sichere Aufbewahrung von Waffen
In der aktuellen Fassung des Waffengesetzes beziehungsweise der Waffengesetz Durchführungsverordnung ist lediglich gefordert, dass Waffen und Munition so zu verwahren sind, dass Unbefugte keinen Zugriff haben. Der Einbruchswiderstand ist nicht geregelt. Aufgrund der schwammigen Vorgaben sei es nicht verwunderlich, wenn jemand auch eine simple Blechkasse für eine ausreichende Schutzmaßnahme vor fremden Zugriff halte, ist Grabovszki überzeugt. Daher hat der VSÖ in Kooperation mit dem KFV die neue Richtlinie TRVE 10-4, „Richtlinie für Wertschutzschränke und Wertschutzräume zur Aufbewahrung von Waffen“, erarbeitet. Diese enthält Empfehlungen zur Auswahl und rechtskonformen Nutzung des optimalen Wertschutzbehältnisses zur Aufbewahrung von Waffen und Munition.
In der neuen Richtlinie sei beispielsweise festgehalten, dass Behältnisse zur Aufbewahrung bestimmter Schusswaffen ein entsprechendes Mindest-Eigengewicht haben beziehungsweise über eine bestimmte Verankerung verfügen sollten, erläutert Grabovszki. Man spreche sich in diesem Fall ausschließlich für Behältnisse aus, die nach ÖNORM EN 14450 beziehungsweise ÖNORM EN 1143-1 geprüft seien und über zertifizierten Einbruchswiderstand mit der entsprechenden VSÖ Sicherheitsklasse verfügten, ergänzt der Generalsekretär.
Unsichere Verwahrung
Im Zentralen Waffenregister sind derzeit mehr als 1,43 Millionen Waffen vermerkt. Dass Waffen nicht immer sicher verwahrt werden, hat eine aktuelle Studie des Fachbereichs Eigentumsschutz im KFV ergeben. 4% der Waffenbesitzer verwahrten ihre Waffen im Nachtkästchen oder Schreibtisch und 8% unter dem Kopfpolster oder Bett, berichtet KFV-Geschäftsführer Mag. Christian Schimanofsky. 57%, die eine Waffe besitzen, nutzen Waffentresore beziehungsweise Waffenschränke, 49% besitzen einen Tresor. 20% verwahren ihre Waffe in einem herkömmlichen Schrank, 11% verwenden einen Gewehrhalter an der Wand, und 13% lassen ihre Waffe durch eine andere Person verwahren beziehungsweise lagern diese in einem anderen Haushalt. VSÖ und KFV sind überzeugt, dass es in puncto sicherer Verwahrung noch einigen Aufklärungsbedarf gibt.
Hauptmotiv: Schutz der Familie
Hauptmotiv für den Waffenbesitz ist laut dieser Umfrage der Schutz der Familie und des Zuhauses, gefolgt von Selbstverteidigungszwecken und der Freude am Schießsport beziehungsweise an der Jagd. Schimanofsky gibt zu bedenken, dass Einbrüche begangen werden, wenn niemand zu Hause ist. Das bedeute, dass die Waffen selbst zur Beute werden könnten, sagt der KFV-Geschäftsführer. Eine sichere Verwahrung von Waffen in den Wohnräumen schützt daher vor jeglichem unbefugten Zugriff, insbesondere durch Kinder und andere Familienmitglieder, die keine Berechtigung zum Besitz von Waffen haben.
Tipps zur sicheren Verwahrung von Waffen:
- Waffen und Munition sollten getrennt aufbewahrt werden.
- Waffen sollten daher auch nicht geladen im Waffenschrank liegen.
- Unbefugte dürfen keinen Zugang zu den Waffen bekommen.
- Wer nur über eine Waffenbesitzkarte und nicht über einen Waffenpass verfügt, darf seine Waffe nicht unterwegs bei sich tragen.
- Wer eine Waffe der Kategorie B (Revolver, Pistole, …) im Nachlass einer verstorbenen Person findet, muss unverzüglich die Waffenbehörde verständigen. Will man die Waffe behalten, sollte ein Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte gestellt werden. Waffen der Kategorie C (Flinten und Büchsen) müssen in einer Waffenhandlung registriert werden.
- Erlaubnispflichtige Waffen sollten laut der neuen VSÖ-Richtlinie TRVE 10-4 in einem Behältnis aufbewahrt werden, das einer normierten Sicherheitsklasse entspricht – und somit ein entsprechendes Eigengewicht und/oder eine entsprechende Verankerung aufweist.
- Zudem sollten die Behältnisse eine Zertifizierung aufweisen (ÖNORM EN 14450 oder ÖNORM EN 1143-1) beziehungsweise über ein VSÖ-Prüfzeichen verfügen.
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