Direkt zum Inhalt
PROTECTOR 01-02/2024 1. Februar 2024

Kritik führt zu Veränderung

Die neue PROTECTOR-Ausgabe wirft einen kritischen Blick auf das Kritis-Dachgesetz und nimmt die Entwicklungen im Bereich Cybercrime in den Fokus.

Im Fokus der ersten Ausgabe 2024: Kritik am Kritis-Dachgesetz und Entwicklungen im Bereich Cybercrime.
Im Fokus der ersten Ausgabe 2024: Kritik am Kritis-Dachgesetz und Entwicklungen im Bereich Cybercrime.

Die Gefährdung Kritischer Infrastrukturen nimmt zu. Ereignisse mit katastrophaler Wirkung passieren, sie werden zunehmend komplexer, und oftmals verstärken sie sich gegenseitig. Dies haben die vergangenen Jahre gezeigt.

Kurz vor Weihnachten legte das Bundesinnenministerium einen neuen Entwurf für ein Kritis-Dachgesetz vor. Seit vergangenem Sommer hat sich viel getan bei dem Regelungsvorhaben zur physischen Sicherheit kritischer Anlagen. Vor allem wurden etliche Kritikpunkte aus den Stellungnahmen zum ersten Entwurf aufgegriffen.

Kritik am Kritis-Dachgesetz

Die Kritik am Kritis-Dachgesetz konzentrierte sich hauptsächlich auf die praktische Umsetzung des Gesetzes, die Klarheit der Bestimmungen und die Aufgabenverteilung zwischen Staat und Gesellschaft. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) etwa hat in seiner Stellungnahme deutlichen Nachbesserungsbedarf gefordert. Während positive Aspekte wie die Adressierung nur der Betreiber kritischer Anlagen und die Anerkennung bestehender Dokumente und Maßnahmen aus dem Cybersicherheitsbereich anerkannt werden, gibt es auch Kritikpunkte.

Dazu gehören die ungeklärte Verantwortungsteilung zwischen Staat und Gesellschaft, die Notwendigkeit, den Betreibern besondere Rechte zur Erfüllung der Auflagen zu gewähren, und die Forderung, dass das Kritis-DachG und das NIS 2-Umsetzungsgesetz zusammen behandelt werden sollten, da beide ineinander greifen. Mehr dazu lesen Sie in unserm Fokusthema ab Seite 6.

Anzeige

Entwicklung von Cybercrime rückläufig?

Apropos Cybersicherheit. Das Bundeskriminalamt hat 2022 6,5 Prozent weniger Fälle von Internetkriminalität registriert als im Vorjahr. Damit ist die Entwicklung von Cybercrime in Deutschland erstmals seit 2015 rückläufig, wie aus einer aktuellen Statista-Umfrage hervorgeht. Rund 136.865 Cyberstraftaten registrierten die Behörden, von denen etwa 39.937 aufgeklärt werden konnten.

Bei den erfassten Delikten handelt es sich allerdings nur um Fälle, in denen der Aufenthaltsort der Täter im Inland liegt. Die Anzahl der Attacken aus dem Ausland ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen und hat insbesondere durch den Ukraine-Konflikt zugenommen.

Internetkriminalität: große Dunkelziffer 

Zudem gibt es im Bereich der Internetkriminalität eine große Dunkelziffer an Straftaten. Den größten Teil der Fälle macht die Kategorie „Computerbetrug“ (107.165 Fälle) aus. Jeweils etwa 13.000-mal wurden Daten ausgespäht oder gefälscht. Computersabotage ist mit 3.451 Delikten der kleinste Bereich. Das Bundeskriminalamt verzeichnet für das Jahr 2022 in allen drei Kategorien einen Rückgang.

Bleibt alles anders…

Wie schon der deutsche Musiker Herbert Grönemeyer in einem seiner bekanntesten Lieder geschrieben hat „Geh voran, bleibt alles anders …“. Und genau das haben wir mit der Fachzeitschrift PROTECTOR auch getan. Wir sind vorangegangen und haben mit Jahreswechsel die Heftstruktur nachgeschärft, um unseren Lesern und Partnern und deren Bedürfnissen noch besser Rechnung zu tragen.

Zukünftig finden Sie Fokusthema oder Titelstory ganz vorne in jeder Ausgabe. Zudem haben wichtige Informationen und Nachrichten aus dem ASW Bundesverband und den regionalen Sicherheitsverbänden ebenfalls in den vordersten Teil geschoben, gefolgt von aktuellen Branchen-News und Informationen zum Markt und Konjunktur. Wer die Zeitschrift PROTECTOR liest, erhält ohne großen eigenen Aufwand einen Überblick darüber, was in der Branche passiert und was in der Sicherheitstechnik wichtig ist. Und somit bleibt vieles in gewohnter Qualität, aber doch alles anders.

Hier gelangen Sie direkt zum E-Paper. Viel Spaß beim Lesen!

Passend zu diesem Artikel