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Verbände 22. Juni 2023

BDGW fordert Sonderrechte für Wertdienstleister

Die BDGW fordert, dass die Bargeldversorgung auch in Not- und Krisenfällen durch Sonderrechte für Wertdienstleister gesichert werden muss.  

Die Teilnehmer einer Podiumsdiskussion, in der auch über die Sonderrechte für Wertdienstleister diskutiert wurde (v.l.n.r.) Dr. Tim Stuchtey (BIGS Potsdam), Moderatorin Sissi Hajtmanek, Prof. Dr. Marcus Wiens (TU Bergakademie Freiberg), Dr. Berthold Stoppelkamp (BDGW), Dr. Jelena Stapf (Deutsche B
Die Teilnehmer einer Podiumsdiskussion, in der auch über die Sonderrechte für Wertdienstleister diskutiert wurde (v.l.n.r.) Dr. Tim Stuchtey (BIGS Potsdam), Moderatorin Sissi Hajtmanek, Prof. Dr. Marcus Wiens (TU Bergakademie Freiberg), Dr. Berthold Stoppelkamp (BDGW), Dr. Jelena Stapf (Deutsche Bundesbank). 

Am 15. Juni 2023 veranstaltete die Deutsche Bundesbank in Berlin ein Symposium mit über 100 Teilnehmern aus Politik, öffentlicher Verwaltung, Finanzwirtschaft, Wertdienstleistern und Wissenschaft zum Themenkomplex „Sichere Bargeldversorgung – auch in der Krise“; dabei wurden unter anderem Sonderrechte für Wertdienstleister in Not- und Krisenfällen thematisiert.

Wertdienstleister brauchen Sonderrechte

Gemeinsam mit Vertretern von Deutscher Bundesbank, Wissenschaft und Forschung nahm die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW), vertreten durch den Leiter der Berliner BDGW-Geschäftsstelle, Dr. Berthold Stoppelkamp, an den Podiumsdiskussionen über die Implementierung von Handlungsempfehlungen des Basic-Forschungsprojektes „Resilienz der Bargeldversorgung – Sicherheitskonzepte für Not- und Krisenfälle“ teil, an dem auch die BDGW entscheidend mitgewirkt hatte.

Dr. Stoppelkamp hob die Leistungsfähigkeit und Bedeutung der Wertdienstleister für die Resilienz der Bargeldversorgung in Deutschland hervor. Zudem forderte er zur Stärkung der Rolle der Wertdienstleister im Bargeldkreislauf vom Gesetzgeber die Schaffung von Sonderrechten bei den täglichen Geld- und Wertdienstleistungen im Straßenverkehrsrecht, aber speziell auch für Not- und Krisenfälle wie beispielsweise die bevorrechtigte Zuteilung von Kraftstoffen.

Der BDSW fordert insbesondere Objektschutzaufgaben, den Schutz von Lieferketten, die Sicherstellung der Bargeldversorgung und die Durchführung von Luftsicherheitskontrollen Berücksichtigung im geplanten Kritis-Dachgesetz.
Sicherheitswirtschaft fordert Berücksichtigung im Kritis-Dachgesetz
Im Rahmen der 56. Jahresmitgliederversammlung in Berlin hat sich der BDSW  intensiv mit dem Schutz Kritischer Infrastrukturen (Kritis) befasst.
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BDGW fordert Erweiterung des Kritis-Dachgesetzes

Die BDGW tritt mit Nachdruck dafür ein, nicht nur die Kritischen Infrastruktur-Betreiber selbst, sondern gerade auch die kritischen Dienstleistungen, wie die Bargeldlogistik, in das zukünftige Kritis-Dachgesetz aufzunehmen und konkrete Regelungen dazu zu treffen. Politik und Banken sind deshalb durch die BDGW aufgefordert, für den Erhalt einer flächendeckenden, bundesweiten Bargeldinfrastrukturen in ausreichendem und geeignetem Umfang Sorge zu tragen, gerade um für Not- und Krisenfälle besser gerüstet zu sein.

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