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Videosicherheit 6. Dezember 2019

Flächendeckende Videoüberwachung in Singapur

George Orwells „1984“ feiert seinen 70. Geburtstag. Wie weit ist ein Land wie Singapur mit seiner ausgedehnten Videoüberwachung von „Ozeanien“ entfernt?

Mit seiner Novelle beschreibt Eric Arthur Blai, alias George Orwell, die düsteren Zukunftsvisionen eines fiktiven und zugleich totalitären Überwachungsstaates, dessen Gedankenpolizei alles abhört und sieht. „Der Televisor war gleichzeitig Empfangs- und Sendegerät. Jedes von Winston verursachte Geräusch, das über ein ganz leises Flüstern hinausging, wurde von ihm registriert. Außerdem konnte Winston (…) nicht nur gehört, sondern auch gesehen werden“, so schildert Orwell die Zustände im Big-Brother-Staat „Ozeanien“. Mit Blick auf heutige Verhältnisse sind seine Aufzeichnungen nicht nur Utopie, sondern teils bittere Realität überwachter und kontrollierter Gesellschaften – schleichend, umfassend, digital.

Singapurt setzt auf eine ausgedehnte Videoüberwachung

Wer durch Singapur spaziert, der erlebt in vielen Teilen einen Stadtstaat der Superlative. Dicht gedrängt auf 720 Quadratkilometern scheinen dem kreativen Bauen nach oben keine Grenzen gesetzt. Amüsement und Zerstreuung finden die Menschen in überdimensionalen Einkaufszentren, in spektakulären Hotels oder in künstlich angelegten Parks. Alles wirkt sauber, schön und sicher arrangiert. Das sind die scheinbar positiven Seiten eines Zwergstaates mit gerade einmal 5,6 Millionen Einwohnern, dessen Regierung auf eine moderne und digitale Gesellschaft setzt. Das Ziel: der Wandel hin zu einer „Smart Nation“.

Die digitale Rechnung geht auf – für den Staat

„Transforming Singapore Through Technology“ heißt die Losung unter dem Dachvorhaben „Smart Nation Singapore“. Und die digitale Rechnung geht für den Staat scheinbar auf. Angefangen beim durchgängigen Bauen 4.0 mithilfe des Building Information Modeling, kurz BIM, über „smarte“ Mobilitätslösungen, dem mobilen Bezahlen (E-Payment) bis zu einem digitalen Identitätssystem für Einwohner und Unternehmen.

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Gleichzeitig stellt sich auch in einem anderen Bereich der digitale Erfolg ein, nämlich im Sicherheitsbereich. Singapur verfügt seit Jahren über ein flächendeckendes Überwachungssystem mithilfe von Videokameras. Geschätzte 65.000 Kameras wurden laut dem Singapurer Nachrichtenportal „The new paper“ seit 2012 in Singapurs Wohngebieten installiert. Und weitere sollen folgen. So ist in den kommenden Jahren ein Ausbau der Überwachung mit „PolCams“ um weitere 11.000 Polizeikameras geplant. Die Nachrichtenagentur Reuters berichtete im April 2018 in einem Beitrag gar von über 100.000 Überwachungskameras auf Laternen. Diese sollen Behörden bei der Gesichtserkennung unterstützen. Nicht umsonst schreibt der Business Insider in einem Beitrag vom August 2019, dass Singapur mit 15,25 Kameras pro 1.000 Menschen global den 11. Platz in Sachen Überwachung belegt.

Zahlenspiele, die eines zeigen: Öffentliche Überwachung wird groß- und Privatsphäre kleingeschrieben. „Privatsphäre spielt in Singapurs Big-Data-Welt nur eine Nebenrolle“, titelte die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) im April 2019. Und die NZZ folgert: „Das Sammeln von Daten, Auswertungen und Anwendungen wie Gesichtserkennung sieht man in Singapur in erster Linie unter dem Blickwinkel von Sicherheit und wirtschaftlicher Innovation.“ Dass dabei staatliche Interessen vor individuellen Rechten stehen, zeigt sich nicht nur in Singapur. So ebnet China mit seiner umfassenden Überwachung des öffentlichen und privaten Lebens den Weg hin zu einem totalen Überwachungsstaat. Dank neuester Überwachungstechnologie werden die Chinesen bewertet, was sich in einem digitalen Sozialpunktesystem widerspiegelt.

Von Tests und dem Menschen als letztendliche Instanz

Bei der Gesichtserkennung zum Zwecke der inneren Sicherheit sind die Verantwortlichen in den hiesigen Bundesländern längst nicht so weit. So wird die Gesichtserfassung aktuell in einem Videoüberwachungsprojekt von Bundespolizei und Deutscher Bahn am Bahnhof Berlin Südkreuz getestet. Netzpolitik.org schreibt hierzu: „Die Tests folgen auf umstrittene Versuche mit biometrischer Gesichtserfassung und sollen bis Ende des Jahres dauern.“ In einem Bericht „Biometrische Gesichtserkennung“ vom August 2018 schreiben die Verantwortlichen der diversen Abteilungen und Referate von Polizei, Gefahrenabwehr und dem Zentrum für Informations- und Kommunikationstechnik: „Nach Auswertung der Daten der Testphasen 1 und 2 ist im Ergebnis festzustellen, dass die biometrische Gesichtserkennung nach dem Stand der Technik ein Unterstützungsinstrument für die polizeiliche Fahndung sein kann (…)“. Dies verneint der Netzpolitik.org-Beitrag mit den Worten: „Die Erkennungsquoten seien geschönt, die Vorgangsweise unwissenschaftlich, die notwendige Diskussion um politische Eckbedingungen glatt übergangen worden.“

Und auch aus Hamburg ist Unmut zu hören. Der dortige Datenschutzbeauftragte, Johannes Caspar, sieht den Einsatz einer Software zur automatisierten Gesichtserkennung und das damit erzeugte Ergebnis kritisch. Hintergrund seiner Warnung ist die Fahndungsarbeit der Hamburger Polizei mithilfe einer solchen Software nach möglichen Tätern der Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel 2017.

Enge gesetzliche Grenzen

Volker Broo, Leitender Beamter beim Landesbe­auf­tragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, sieht für sein Bundesland keinen akuten Handlungsbedarf in puncto kritischer Videoüberwachung. Zwar gibt es aktuell ein Pilotprojekt der Polizei zur intelligenten Videoüberwachung in Mannheim. Allerdings sind solchen Maßnahmen gesetzliche Grenzen gesetzt. „Der Einsatz von Überwachungslösungen erfordert den Nachweis eines Kriminalitätsschwerpunktes in einem öffentlichen Bereich“, so der Datenschützer. Gegenüber PROTECTOR stellt Broo zudem klar: „Damit die hinter der Gesichtserkennungssoftware arbeitenden Algorithmen keine Fehlinterpretationen verursachen und Unschuldige ins Visier der Polizei geraten, ist der Mensch als letztendliche Instanz noch immer ein wesentlicher Garant für die Plausibilitätsprüfung.“

Demgegenüber weist der Verein Digitalcourage darauf hin, dass selbst wenn solche Algorithmus-basierten Überwachungssysteme fehlerfrei funktionieren sollten, diese nicht in einem freiheitlichen Rechtsstaat eingesetzt werden dürften. Denn nach Ansicht von Digitalcourage bleibt Überwachung nun mal Überwachung.

Im Grunde stellt sich bei aller Überwachung die zentrale Frage: Wollen wir unsere Freiheit leichtfertig aufgeben und der digitalen Dauerüberwachung zunehmend und umfassend den Weg ebnen? Der Preis ist hoch; und deshalb lohnt ein Blick über den Tellerrand – gerade nach Asien.

Oder wie es George Orwell formulierte: „Falls Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.“ Und das heißt in diesem Fall: Vorsicht vor den Überwachungsgeistern, die der Staat rief. 

Andreas Eicher, freier Autor

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