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Unternehmen 1. Juli 2021

KfW definiert Zuschussbedingungen für elektronische Sicherheit

Die Förderbank KfW hat die Kriterien für die Vergabe von Zuschüssen für den Einbau elektronischer Sicherheitstechnik präzisiert.

Die „Objekt gesichert“-Plakette von Telenot zeigt an, dass die eingebaute Sicherheitslösung von einem zertifizierten Fachbetrieb vorgenommen wurde und sowohl die Geräteanerkennung (G-Nummer) wie auch die Systemanerkennung (S-Nummer), die die KfW für die Vergabe ihrer Zuschuss fordert, erfüll
Die „Objekt gesichert“-Plakette von Telenot zeigt an, dass die eingebaute Sicherheitslösung von einem zertifizierten Fachbetrieb vorgenommen wurde und sowohl die Geräteanerkennung (G-Nummer) wie auch die Systemanerkennung (S-Nummer), die die KfW für die Vergabe ihrer Zuschuss fordert, erfüllt sind

Die neuen Richtlinien der KFW für den Einbau elektronischer Sicherheitstechnik betonen, dass der beliebte Zuschuss aus dem Programm 455-E nur dann gewährt wird, wenn neben den einzelnen Produkten auch das komplette System eine Anerkennung besitzt. Vielen Fachbetrieben ist diese Notwendigkeit immer noch nicht bewusst. Den Schaden haben die Verbraucher: Der erwartete Zuschuss wird verweigert, die Sicherheitslösung weist Lücken auf.

KfW-Zuschüsse für elektronische Sicherheitstechnik sind an Bedingungen geknüpft

Bei der Realisierung von Haus- und Wohnungsumbauten spielen die verschiedenen Zuschüsse der Förderbank KfW seit jeher eine wichtige Rolle. Mit dem Programm 455-E unterstützt die Bank auch den Einbau von Schutzmaßnahmen gegen Einbrüche. Die Gewährung der finanziellen Hilfen ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Im Bereich der elektronischen Sicherheitstechnik ist es beispielsweise notwendig, dass das eingebaute System den Anforderungen der Normen DIN VDE 0833 sowie DIN 50131 entspricht. Für die heute beliebte Integration von Smart-Home-Anwendungen in elektronischer Sicherheitstechnik verweist die KfW auf die DIN VDE V 0826-1.

Seit Anfang Mai müssen ausführende Handwerksunternehmen die fachgerechte Umsetzung aller Maßnahmen sowie die Einhaltung der genannten Normen mit der sogenannten „Fachunternehmerbestätigung“ bescheinigen. Damit unterstreicht die Bank die seit einigen Jahren geltende Anforderung, dass alle bei einer elektronischen Sicherheitslösung verwendeten Komponenten zertifiziert sein müssen. Ebenso müssen Planung, Umsetzung und Service dieser Systeme durch entsprechend geschulte und zertifizierte Fachbetrieben durchgeführt werden. Was dies bedeutet, erklärt  Alexander Balle, Sicherheitsexperte von Telenot: „Da sich die genannten Normen an den Standards der VdS Schadenverhütung orientieren, ist für verwendete Einzelkomponenten die VdS-Geräteanerkennungsnummer (G-Nummer) zwingend notwendig, und der Fachbetrieb muss ein entsprechendes Zertifikat gemäß DIN 16763 ‚Dienstleistungsnorm für Sicherheitsanlagen‘ nachweisen, was durch die Anerkennung des Fachbetriebs durch den VdS gegeben ist.“

Der VdS ist ein Unternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft und arbeitet zum Schutz von Leib und Leben. Als offizielles Organ übernimmt er die Prüfung sowie die Zulassung von Sicherheitsprodukten. Mit der VdS G-Nummer und der S-Nummer, welche das Zusammenspiel der Einzelkomponenten im System zertifiziert, hat jeder Verbraucher die Garantie, dass diese Produkte absolut zuverlässig für den Schutz von Leib, Leben und Sachwerten sorgen.

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Anforderungen für Zuschüsse in Smart-Home-Anwendungen

Zudem hat die KfW in der neuen Fachunternehmerbestätigung die Anforderungen für Smart-Home-Anwendungen in elektronischer Sicherheitstechnik entscheidend präzisiert. Denn aus dem Satz „Bei der Scharf- und Unscharfschaltung wird die Zwangsläufigkeit von der vorgenannten Norm eingehalten“ lässt sich ableiten, dass auch das Zusammenspiel aller Komponenten im gesamten System zuverlässig sein muss. Dieses Zusammenspiel der einzelnen Komponenten in einem funktionierenden smarten Alarmsystem wird ebenfalls durch den VdS geprüft und in der Systemanerkennungsnummer (S-Nummer) festgehalten. „Die KfW unterstreicht damit unmissverständlich, dass einzelne Produkte, das komplette System sowie auch der umsetzende Fachbetrieb zertifiziert sein müssen, damit der Förderzuschuss 455-E gewährt werden kann“, so  Balle.

Dass diese Präzisierung notwendig ist, zeigt der Blick in die Angebote verschiedener Hersteller. Zwar tragen deren einzelne Produkte teilweise eine G-Nummer; doch die für die Bezuschussung notwendige S-Nummer fehlt häufig, beziehungsweise tragen nur zwei oder drei Produkte eine G-Nummer. Somit lässt sich gar kein vollumfängliches Gesamtsystem, in dem alle Bestandteile zugelassen sind, zusammenstellen. Und dennoch werben diese Hersteller mit der Fördermöglichkeit durch die KfW. „Dies kommt ganz klar einer Täuschung der Verbraucher gleich“, betont Balle und folgert: „Wenn die einzelnen Komponenten nicht reibungslos zusammenspielen, entstehen Lücken im Sicherheitssystem, die es Einbrechern leicht machen, in ein Gebäude einzudringen.“

Balle nimmt dabei nicht nur die Hersteller in die Pflicht. Auch zahlreiche Fachbetriebe kämen hier ihrer notwendigen Sorgfaltspflicht nicht nach. Denn immer noch werden Lösungen an Endverbraucher verkauft und verbaut, die trotz klarem Kundenwunsch nicht förderfähig sind und zudem keinen ausreichenden Schutz für Leib und Leben sowie Hab und Gut leisten. Zu dieser Sorgfaltspflicht zählt Balle auch, dass sich Fachbetriebe und Hersteller darum kümmern, Schwachstellen schnellstmöglich zu beseitigen. „Erst im April hat das Computertechnik-Magazin C’t eine gefährliche Sicherheitslücke in einer vernetzten Alarmanlage eines großen deutschen Herstellers bekannt gemacht. Das Brisante dabei: Der Sicherheitsexperte, der das Problem entdeckt hat, kontaktierte den Hersteller bereits im Oktober 2020. Ein Firmwareupdate wurde im Januar 2021 zwar zur Verfügung gestellt. Dennoch waren laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Ende April 2021 immer noch rund 6000 Anlagen in Deutschland von dem Problem betroffen“, berichtet Balle.

Damit solche Sicherheitslücken erst gar nicht entstehen, gehört es für Telenot, einem der renommiertesten Hersteller elektronischer Sicherheitstechnik in Deutschland, seit vielen Jahren zum Standardverfahren, Produkte und Systeme den Testverfahren des VdS Schadenverhütung zu unterziehen. Erst die Kombination von G- und S-Nummer gibt dem Verbraucher des weiteren die Sicherheit, dass alle technischen Anforderungen, die von der KfW verlangt werden, erfüllt sind. Zudem erfüllen auch alle rund 480 Autorisierten Telenot-Stützpunkte die von der Förderbank geforderte Zertifizierung. „Sicherheit ist Vertrauenssache. Dazu gehört auch Transparenz. Wenn Käufer eines smarten Sicherheitssystems erst im Nachhinein erfahren, dass Hersteller mit falschen Versprechungen werben, Fachbetriebe ungenügende Sicherheitssysteme geplant und verbaut haben und sie sich nicht darum bemühen, vorhandene Probleme schnellstmöglich zu beseitigen, bleibt das ungute Gefühl, mit einer lückenhaften Sicherheitslösung leben zu müssen. Das darf nicht sein“, stellt Alexander Balle klar.

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