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Brandschutz 12. Juni 2023

Mehr Sicherheit, weniger Kosten

Wie moderne, IoT-basierte Rauchwarnmelder für mehr Sicherheit im Brandschutz sorgen und gleichzeitig die Kosten senken.

Der Mobilfunkrauchmelder erfüllt alle Anforderungen der DIN 14676-1C und ist mit einer Batterie für einen zehnjährigen Betrieb ausgestattet.
Der Mobilfunkrauchmelder erfüllt alle Anforderungen der DIN 14676-1C und ist mit einer Batterie für einen zehnjährigen Betrieb ausgestattet.

Rauchwarnmelder sind Lebensretter. Doch die Praxis zeigt: Oft werden Inspektionen zu spät oder gar nicht durchgeführt. In vielen Fällen werden die Geräte im Anschluss demontiert. Der Grund: Viele Eigentümer setzen auf veraltete Technik, die erhebliche Defizite in Verwaltung, Kosten und Schutz aufweist. Moderne DIN 14676-konforme Mobilfunk-Rauchwarnmelder lösen das Problem.

Bundesweit gilt: Rauchwarnmelder sind Pflicht. Die ersten gesetzlichen Bestimmungen zur Installation wurden zum ersten Mal 2003 für Neubauten und 2010 für Bestandsgebäude in Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern erlassen. Mit dem Ablaufen aller gesetzlichen Übergangsfristen steht heutzutage auch flächendeckend fest: Es darf kein Wohnobjekt ohne Rauchwarnmelder mehr geben.

In der DIN 14676 wird seit 2003 geregelt, wie die Funktion eines Rauchwarnmelders sichergestellt werden muss und wer dafür die Verantwortung trägt. In den zwanzig Jahren seit der Einführung der ersten Rauchwarnmelderpflicht haben sich viele neue technische Möglichkeiten zur Inspektion von Rauchwarnmeldern herausgebildet. Dennoch sind viele Abläufe immer noch auf dem Stand, der 2003 als modern angesehen wurde. Und das mit erheblichen Folgen.

Warum 2003er-Technik nicht genügt

Grundsätzlich gilt: Der Einsatzzweck von Rauchwarnmeldern ist es, Leben zu retten, indem Brandrauch erkannt wird und es zu einem lokalen Alarm kommt. Diese Funktion sicherzustellen, steht bis heute im Zentrum der Rauchwarnmelderpflicht und der zugehörigen Inspektionen. Neben der korrekten Installation ist daher eine Inspektion mindestens alle zwölf Monate vorgeschrieben. In ihrem Rahmen muss geprüft werden, ob der Rauchwarnmelder funktionsfähig ist und im Brandfall einen Alarm auslösen kann. Die Inspektion muss dokumentiert werden, denn: Bei einer Kontrolle sind Belege nötig, dass alle Kriterien eingehalten wurden.

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Aus der Pflicht zur Inspektion und Dokumentation ergaben sich schnell zwei große Probleme: Eigentümer von vermieteten Immobilien können diese Inspektion oft selbst nicht mehr durchführen, – je mehr Mietobjekte im Besitz sind, desto aufwendiger wird die Inspektion. Hinzukommt: Das klassische Inspektionsintervall von zwölf Monaten stellt nur die Funktion des Rauchmelders zum Zeitpunkt der Immobilienbegehung sicher. Im Umkehrschluss bedeutet das auch: Im Falle eines Defekts fällt dieser erst nach Monaten auf. Auch kann nicht sichergestellt werden, dass ein Mieter den Rauchmelder nicht direkt nach der Inspektion deinstalliert und somit der Eigentümer die gesetzliche Schutzfunktion nicht mehr erfüllt.

Als die Rauchwarnmelderpflicht und die dazugehörige Inspektion nach DIN 14676 eingeführt wurde, musste man sich zunächst daran orientieren, was zum damaligen Zeitpunkt machbar und sinnvoll war. Damals wie heute dient die lokale Alarmauslösung als zentrale Funktion eines Rauchwarnmelders dazu, Menschen im Ernstfall zu warnen und vor allem zu wecken, da man Brandrauch während des Schlafs nicht bemerkt. Dennoch sollte das Ziel eines effizienten und sicheren Produktes nicht sein, nur seine Mindestanforderung zu erfüllen. Ist dies der Fall, wird das volle Schutzpotenzial von Rauchwarnmeldern limitiert.

Vor-Ort-Inspektion: Viel Aufwand, wenig effizient

Die Verantwortung für den umfassenden Brandschutz liegt beim Immobilien-Eigentümer. Dieser muss sicherstellen, dass der Rauchwarnmelder immer korrekt funktioniert. Die Vorgaben dafür sind mit der DIN 14676 geregelt. Beim ersten Inkrafttreten der Norm war die einzige Möglichkeit, eine Prüfung durchführen zu können, die Vor-Ort-Inspektion aller Rauchwarnmelder. Alternativen gibt es bei Produkten auf diesem Technikstand keine. Und die Umsetzung bereitet viele Probleme: Viele Eigentümer, besonders von vermieteten Objekten, können nicht regelmäßig alle ihre Mietobjekte begutachten. Ebenfalls fehlt es Eigentümern selbst oft auch an Wissen, wie die Inspektion nach DIN 14676 durchzuführen und zu dokumentieren ist. Eigentümer beauftragen daher in der Regel Fachfirmen mit der Installation und regelmäßigen Inspektion der Rauchwarnmelder.

Um als Fachfirma die Inspektion aller Rauchwarnmelder durchzuführen, bedarf es einer genauen Personalplanung mit hohem Verwaltungsaufwand. Die Firma plant, wann genau welche Angestellten zu welchen Objekten fahren. Dabei müssen sie hoffen, dass dort auch alle Bewohner anwesend sind und Zutritt zur Wohnung gestatten. Wenn nur ein Mieter in einem Objekt nicht anwesend ist, muss eine zweite Anfahrt eingeplant werden. Folglich steigt nicht nur der Aufwand, sondern auch die Kosten. Je mehr Rauchwarnmelder die Firma inspiziert, desto komplexer und teurer wird der ganze Ablauf. Die maximale Menge an Rauchwarnmeldern beziehungsweise Kunden, die betreut werden können, wird beschränkt durch die Anzahl der Angestellten und die Anfahrtswege. Ebenfalls ist es in Zeiten des überall beklagten Fachkräftemangels schwierig, neue Angestellte zu finden, um mit diesen mehr Kunden zu betreuen.

Die Lösung: Automatische Selbstinspektion

An dieser Stelle setzt die DIN 14676-1C an. Sogenannte Typ C Rauchwarnmelder müssen über eine automatische Selbstinspektion verfügen. Das Betreten eines Objektes wird damit überflüssig. Die komplette Überprüfung führt der Melder selbstständig durch. Aber auch Geräte nach dieser Norm haben einen großen Nachteil: Wenn der Rauchwarnmelder die Inspektion selbst durchführt, wie kommt die Fachfirma an diese Daten? Bisher ist es dafür notwendig, die Melder mit zusätzlichen Funkmodulen auszurüsten und mit einem lokalen Gateway zu verbinden. Der Kunde benötigt also nicht nur die Rauchwarnmelder, sondern weitere Geräte. Dieses Gateway muss dann auch noch in Funkreichweite zu jedem Rauchwarnmelder sein. Die Angestellten müssen also nicht nur ein Gerät mehr installieren: Sie müssen auch noch sicherstellen, dass der Funkempfang zwischen allen Rauchwarnmeldern und Gateways ausreichend und stabil ist.

Ist einmal alles abgeschlossen und funktionsfähig, ist die Frage nach dem Datenzugriff jedoch immer noch nicht vollständig geklärt. Eine Fachfirma ist verpflichtet, eine entsprechende Dokumentation vorzuhalten. Viele dieser Lösungen können leider nur lokal ausgelesen werden, sodass die Angestellten immer noch jedes Objekt regelmäßig einzeln anfahren müssen. Zusammengefasst entsteht also ein erhöhter Aufwand bei der Installation und die Anfahrt jedes Objekts ist weiterhin notwendig.

Einfache und übersichtliche Verwaltung dank App.
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Fernalarmierung sorgt für mehr Sicherheit

Heutzutage gibt es viele Techniken, die ein Rauchwarnmelder nutzen kann, um mehr Schutz zu bieten. Einer der wichtigsten Aspekte ist die Fernalarmierung. Diese sorgt dafür, dass im Alarmfall der Rauchwarnmelder nicht nur vor Ort piept, sondern diesen Alarm auch auf verschiedenen Übertragungswegen übermittelt. Die Vorteile einer Fernalarmierung sind vielfältig. Bei pflege- oder hilfsbedürftigen Personen sorgt eine Fernalarmierung dafür, dass entscheidende Minuten gespart werden und Dritte die Möglichkeit erhalten, die Person noch zu retten. Auch bei Haustieren, die sich im Brandfall nicht selbst retten können, kann eine Fernalarmierung auch deren Leben retten. Dabei ist natürlich wichtig, dass man sich selbst in keinem Fall in Lebensgefahr begeben darf.

Die Fernalarmierung erlaubt es auch, direkt die Feuerwehr zu rufen. Denn klar ist: Nur sie hat passende Schutzausrüstung zur Personenrettung. Der Schaden am Objekt kann durch einen schnellen Feuerwehreinsatz ebenfalls reduziert werden. Wird bei den klassischen Meldern die Feuerwehr meist erst informiert, wenn die Flammen schon weithin sichtbar sind – das Haus also komplett in Flammen steht – sorgt eine Fernalarmierung dafür, dass man die Feuerwehr schon alarmieren kann, wenn der Brand gerade erst entsteht. Im besten Fall findet die Feuerwehr dann einen kleinen lokalen Brand in einem Raum vor, anstatt eines lichterloh brennenden Hauses.

Moderne und ausfallsichere Übermittelungswege

Damit Alarme und Inspektionsdaten eines Rauchwarnmelders ein Objekt verlassen können, ist eine Anbindung an das Internet notwendig. Da es im Brandfall auch zu einem Strom- und damit Internetausfall kommen kann, ist dies gleichzeitig eine Schwachstelle. Die Brandursache kann auch durch einen Kurzschluss direkt mit dem Stromausfall einhergehen. Eine einfache Anbindung an lokale Gateways, egal ob herstellerspezifische oder OMS-Gateways – welche oft gar keine Fernalarmierung erlaufen – stellt damit einen single point of failure, eine einzelne Fehlerstelle, dar. Die komplette Fernalarmierung aller Rauchmelder wird außer Kraft gesetzt, wenn das Gateway seine Internetverbindung verliert. Auch für die Übermittelungen der Inspektionsdaten aller verbundenen Rauchmelder ist ein solcher Gateway ein single point of failure – fällt das Gateway aus, können keine Inspektionsdaten mehr abgerufen werden. Wenn das Gateway getauscht werden muss, müssen auch alle verbundenen Rauchwarnmelder neu verbunden werden. Das Gateway ist also gleichzeitig risikobehaftet und sorgt im Problemfall für mehr Arbeit.

An dieser Stelle gibt es bereits bessere Übermittelungswege, die nicht länger auf lokale Infrastrukturen oder Gateways angewiesen sind. Das neue Niedrigbandfrequenznetzwerk (Narrowband-IoT) der Deutschen Telekom erlaubt es einem entsprechend ausgerüstetem Rauchwarnmelder, komplett ohne lokale Infrastrukturen auszukommen. Die Fernalarmierung und Übermittelung der Inspektionsdaten ist damit zu jeder Zeit garantiert, da es keine einzelne Fehlerstelle mehr gibt, die die Fernalarmierung der Rauchwarnmelder verhindern kann.

Umfangreich skalierbar schützt der Rauchmelder jeden Winkel
Umfangreich skalierbar schützt der Rauchmelder jeden Winkel

Mobilfunkrauchwarnmelder mit NB-IoT, automatische Selbstinspektion und Fernalarmierung

Die deutsche Firma LUPUS-Electronics aus Landau in der Pfalz ist mit Ihrem Mobilfunkrauchmelder alle diese Thematiken angegangen. Der Mobilfunkrauchmelder erfüllt alle Anforderungen der DIN 14676-1C und ist mit einer Batterie für einen zehnjährigen Betrieb ausgestattet. Durch diese Eckdaten kann jeder Mobilfunkrauchmelder nach der Installation für zehn Jahre betrieben werden und führt vollautomatisch eine DIN-konforme Selbstinspektion durch. Das bisher vorgeschriebene Inspektionsintervall von mindestens einem Jahr wird von diesem Rauchwarnmelder auf alle 24 bis 48 Stunden verkürzt. Damit wird die Betriebssicherheit des Rauchwarnmelders um ein Vielfaches erhöht.

Die Funktionen alleine offenbaren, wie sehr sich der Stand der Technik seit 2003 geändert hat. Bei klassischen Rauchwarnmeldern, die eine Vor-Ort-Inspektion nötig machten, konnte man realistisch gesehen die Inspektion nicht in kürzeren Intervallen verlangen. 2023 ist die Technik so praxisnah fortgeschritten, dass der Mobilfunkrauchmelder die Inspektion nicht nur vollautomatisch durchführt, sondern die Inspektionsdaten direkt übermittelt. Das Objekt muss also nicht einmal angefahren werden, um die Inspektionsdaten zu erhalten. Möglich macht das die Verbindung des Mobilfunkrauchmelders über das Narrowband-IoT-Netz der Deutschen Telekom mit der LUPUS-Cloud. Alarme, Ereignisse und den aktuellen Gerätestatus werden in Echtzeit kommuniziert.

Optimierte Sicherheit, Personalplanung und Betriebsvergrößerung

Der Mobilfunkrauchmelder optimiert Betriebsabläufe: Er macht es möglich, mehr Kunden bei gleicherbleibender Angestelltenzahl zu betreuen und gleichzeitig ein höheres Sicherheitsniveau zu garantieren als mit bisherigen Rauchwarnmeldern. Da die Angestellten nur noch zu Objekten geschickt werden müssen, in welchen es wirklich ein Problem mit einem Rauchwarnmelder gibt, können viele der Fahrten eingespart und auch bei der Terminplanung Fachkräfte effizierter eingesetzt werden. Durch das Wegfallen der vielen Routinetermine zur Inspektion der Rauchmelder vor Ort können bei geringerem Zeitaufwand ebenfalls weitaus mehr Rauchwarnmelder verwalten werden. Die Anzahl der Angestellten limitiert so nicht länger die Anzahl an Kunden, die Fachfirmen betreuen können.

Fernalarmierung schützt Menschenleben und reduziert Schadenssummen

Im Alarmfall können alle Zuständigen sofort alarmiert werden – und damit reagieren, egal wo sie sich gerade aufhalten. Alle Alarme und Meldungen werden auch an Dritte übermittelt, um zum Beispiel schnellstmöglich Hilfe zu pflegebedürftigen Personen zu senden. Der Mobilfunkrauchmelder löst dies durch eine direkte Übermittelung des Alarms in das Narrowband-IoT-Netzwerk. Jeder mit den entsprechenden Berechtigungen erhält daraufhin die Alarmmeldung und kann sofort reagieren: um sein eigenes Leben und das anderer Bewohner und Haustiere zu retten. Durch die Möglichkeit, einen Alarm auch direkt über das standardisierte Contact ID-Protokoll an eine Feuerwehr oder Wachzentrale weiterzureichen, kann die Brandbekämpfung schnellstmöglich stattfinden und hohe Schäden verhindern. Diese Art der Fernalarmierung sorgt auch dafür, dass ein Brand sofort erkannt wird, wenn sich niemand im Objekt aufhält oder in Hörweite der Rauchwarnmelder ist.

Der erste IoT-Mobilfunk-Rauchmelder der Welt von Lupus, der automatisierte Fernwartungen möglich macht, ist mit einem Design Award ausgezeichnet worden.
Design Award für IoT-Mobilfunk-Rauchmelder von Lupus
Der erste IoT-Mobilfunk-Rauchmelder der Welt von Lupus, der automatisierte Fernwartungen möglich macht, ist mit einem Design Award ausgezeichnet worden.

Autark, ausfallsicher und ohne single point of failure

Jeder Mobilfunkrauchmelder ist mit einer SIM-Karte für das Narrowband-IoT-Mobilfunknetz der Telekom versehen. Damit stellt das Produkt eine komplett autarke Verbindung her und ist unabhängig von allen lokalen Infrastrukturen. So wird sichergestellt, dass eine Übermittelung aller wichtigen Daten sowohl im Brandfall wie auch bei der automatischen Inspektion immer möglich ist. Durch die Unabhängigkeit von allen lokalen Infrastrukturen ist der Mobilfunkrauchmelder an jedem Ort, an dem ein Rauchmelder vorgeschrieben ist, problemlos einsetzbar. Dank der einzelnen Direktverbindungen jedes Melders mit dem Narrowband-IoT-Netzwerk ist ein Ausfall der Wartungs- und Fernalarmierungsroutinen ebenfalls abgesichert, da es keinen single point of failure mehr gibt. Fest steht damit: Es lohnt sich für Eigentümer, den Stand ihrer Brandschutztechnik regelmäßig zu hinterfragen. Denn: Nur moderne Technik kann einen zuverlässigen Rundum-Schutz liefern.

Andreas Allbach, Key-Account-Manager Lupus-Electronics GmbH 

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