Rote Ampel für Bargeldobergrenze
Die Ziele der Ampel-Koalition sind formuliert – die Bargeldobergrenze erhält dabei die rote Ampel.
Die Lichter für den „War on cash“ blinken rot – die Bargeldobergrenze erhält im Koalitionsvertrag die rote Ampel. Man begrüße es sehr, dass Forderungen nach einer Bargeldobergrenze keinen Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hätten, so Michael Mewes, Vorstandsvorsitzender der BDGW.
Bargeldobergrenze sieht rote Ampel
Was auf EU-Ebene seit Jahren immer weiter vorangetrieben und diskutiert wird, wird von den Ampel-Parteien nicht aufgegriffen. So ist im Koalitionsvertrag weder von der Abschaffung weiterer Denominationen noch von der Einführung einer Bargeldobergrenze die Rede.
Die Geld- und Wertdienstleister in Deutschland werden auch in Zukunft die sichere und effiziente Bargeldversorgung sicherstellen. Dafür bedarf es nun aber auch politischer Entscheidungen zum Erhalt einer wirtschaftlichen Bargeldinfrastruktur. Ein erster Schritt ist dabei die Ablehnung von Maßnahmen, die Bargeld als Zahlungsmittel weiter zurückdrängen; Maßnahmen wie eine Bargeldobergrenze, die auf eine pauschale Kriminalisierung von Bargeld und seiner Nutzer hinauslaufen.
Weitere wichtige Schritte sind ein Bargeld-Annahmepflicht des Handels sowie der Erhalt einer ausreichenden Anzahl Geldautomaten und Filialen von Kreditinstituten zur flächendeckenden Bargeldversorgung der Bevölkerung. Man setze darauf, dass SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Ampel für eine zukunftsfähige Bargeldinfrastruktur auf Grün schalteten, so Mewes abschließend.
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