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Messen & Veranstaltungen 19. Februar 2020

VdS-Lehrgang Drohnenführerschein

Im neuen VdS-Lehrgang „Drohnen-Kenntnisnachweis (Drohnenführerschein)“ lässt sich innerhalb eines Tages der Kenntnisnachweis erwerben.

Der auch Drohnenführerschein genannte VdS-Lehrgang Drohnen-Kenntnisnachweis, wird gemäß § 21d LuftVO für Flüge mit einer Drohne ab 2 kg Gesamtgewicht gefordert.

Drohnenführerschein nach erfolgreich bestandener Prüfung

Die Teilnehmer des Lehrgangs werden umfassend zur Handhabung von Drohnen und zu den rechtlichen Grundlagen informiert. Unter anderem stehen die Themen Flugrecht, Navigation und Meteorologie auf dem Pro-gramm.

Am Ende des Lehrgangstages erfolgt eine Prüfung. Der Kenntnisnachweis wird nach bestandener Prüfung direkt vor Ort ausgehändigt. Am 17. März 2020 findet „Drohnen-Kenntnisnachweis (Drohnenführerschein)“ zum ersten Mal in Gaimersheim bei Ingolstadt statt, am 19. März 2020 in Köln. An beiden Standorten gibt es weitere Termine.

Zweitägiger VdS-Lehrgang mit Praxisteil: „Drohnen-Operator“

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Bereits bewährt ist der zweitägige VdS-Lehrgang „Drohnen-Operator“. Hier erhalten die Teilnehmer neben der umfangreichen Theorieausbildung auch ein individuelles Flugtraining an Quadrocopter oder Octocopter. Außerdem lernen sie die Möglichkeiten der optischen und thermografischen Bilderfassung kennen.

Auch dieser Lehrgang endet mit einer Prüfung und der Aushändigung des Kenntnisnachweises. Ab diesem Jahr findet der Lehrgang „Drohnen Operator“ an zwei Veranstaltungsorten statt: in Ganderkesee nahe Bremen sowie in Plaidt bei Koblenz. Die ersten Termine des Jahres sind der 24. und 25. März 2020 (Ganderkesee) und der 7. und 8. April 2020 (Plaidt).

Beide Lehrgänge richten sich branchenübergreifend an Verantwortliche und Mitarbeiter von Berufs- und Werkfeuerwehren, Polizei und privaten Sicherheitsdiensten sowie aus Industrie-, Hersteller-, Dienstleistungs- und Gewerbeunternehmen aller Art. Kurz: an alle, die eine Drohne ab 2 kg Gesamtgewicht führen (möchten). Außerdem sind sie für interessierte Versicherungs-, Beratungs- oder Rechtsexperten und Sachverständige geeignet, die den Einsatz von Drohnen beurteilen sollen.

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