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VdS 19. Oktober 2018

Richtlinien für sichere Alarmempfangssoftware

Das Abschalten der analogen Netzinfrastruktur End 2018 bedingt technische Änderungen in zahlreichen Leitstellen. Viele Anbieter wünschen statt der bisher genutzten Empfangsanlagen rein softwarebasierte Lösungen.

Viele Leitstellen wünschten die Ausweitung der VdS-Richtlinien auf softwarebasierte Alarmempfänger
Viele Leitstellen wünschten die Ausweitung der VdS-Richtlinien auf softwarebasierte Alarmempfänger

Solche Empfangsprogramme sind noch relativ neu und bislang nicht mit VdS-Anerkennung im Markt erhältlich. Um die Verlässlichkeit dieser Innovationen eindeutig zu belegen, hat eine Gruppe von Sicherheits-unternehmen Ende 2017 einen „offiziellen gemeinsamen Antrag“ an VdS gerichtet. Unter anderem Bosch, die Commerzbank und Siemens wünschten „die Ausweitung der VdS-Standards auf softwarebasierte Alarmempfänger in virtueller Umgebung.“

Gemäß dem Innovationsfokus von VdS wurden solche Richtlinien zum Zeitpunkt des Antrages bereits erarbeitet. „Es ist gut zu wissen, dass wir so nah an den Wünschen unserer Kunden dran sind. Und sie auch bei Innovationen mit den wichtigen Vorgaben zur Funktions- wie Informationssicherheit unterstützen können“, betont Günter Grundmann, Leiter der VdS-Laboratorien für elektronische Einbruchschutztechniken und Mitentwickler des Papiers. „Viele Leistellen verfügen bereits über umfangreiche und hochsichere Rechner-Hardware und können so auch Kosten einsparen.“

Die neuen Richtlinien VdS 3500, „Übertragungsanlagen – Alarmempfangssoftware, Anforderungen und Prüfmethoden“, bieten die gewohnt präzisen Spezifikationen für die verlustfreie Auswertung der unterschiedlichsten Übertragungsformate, die Nachvollziehbarkeit der geforderten Parameter, sichere Meldungsbearbeitung, Ereignisaufzeichnung und Schnittstellenkompatibilität dieser neuen Technologien. Hardwarebasierte Übertragungseinrichtungen können weiterhin nach den Richtlinien 2466 geprüft und VdS-anerkannt werden.

Philippe Camilleri, Managing Director der französischen ESI-Groupe und Mitunterzeichner der Petition, erklärt: „Ziel unseres Antrages war, den Kauf und die Nutzung nachweislich sicherer, also VdS-geprüfter, Software-Receiver möglichst kurzfristig zu ermöglichen. Es freut uns sehr, dass wir diesen wichtigen Schritt so schnell gemeinsam umsetzen konnten. Natürlich definieren wir Virtualisierung hier gemeinsam mit VdS nicht als Cloud Hosting, sondern als Installation auf lokaler, physischer Hardware. Wir versprechen uns von den Softwarelösungen nicht nur die gewünschte Flexibilität gerade im internationalen Kontext, sondern auch ein viel höheres Sicherheitslevel, gesteigerte Redundanz und mehr Hochverfügbarkeit.“

Die Richtlinien VdS 3500 für Alarmempfangssoftware stehen auf der Website des VdS zum kostenlosen Download im VdS-Shop bereit.

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