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BHE-Webinar: Wie Errichter Haftungsfallen vermeiden

Errichter von sicherheitstechnischen Anlagen tragen große Verantwortung, aber auch ein hohes Risiko vor Haftungsfallen. Ein BHE-Webinar vermittelt notwendiges Wissen.

Mangelhafte Leistungen können für Errichter schnell zur Haftungsfalle werden.
Mangelhafte Leistungen können für Errichter schnell zur Haftungsfalle werden.

Mangelhafte Leistungen können für Errichter schnell zur Haftungsfalle werden und nicht nur vertragsrechtliche Ansprüche des Auftraggebers nach sich ziehen, sondern auch Schadensersatzansprüche Dritter, wenn diese aufgrund einer mangelbehafteten Anlage wirtschaftliche oder körperliche Beeinträchtigungen erleiden. Bei fahrlässigem Handeln droht zugleich eine strafrechtliche Verfolgung.

Das ursprünglich als Präsenzveranstaltung geplante Webinar „Vertragsrecht und Haftung des Errichters“ am 20. Mai 2021 vermittelt die notwendigen Grundkenntnisse des Vertragsrechts, insbesondere was Vertragsabschluss, Vollmacht und Vertretung sowie Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeht. Dabei steht der typische Errichter-Vertrag im Fokus, der den werkvertraglichen Regelungen des neuen BGB-Bauvertragsrechts unterliegt, ergänzt durch die VOB/B, soweit diese mit vereinbart wurde.

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BHE gibt Überblick zur Sicherheit für Museen
Die neu erschienene Broschüre „Mehr Sicherheit für Museen“ des BHE zeigt, welche Möglichkeiten moderne Sicherheitstechniken zum Schutz von Kulturgütern bieten.

Experte klärt Haftungsfragen von Errichtern

Dr. Ulrich Dieckert, Experte für Rechtsfragen der Sicherheitstechnik, erläutert den Teilnehmern das richtige Verhalten bei Leistungsmehrungen und Leistungsstörungen, insbesondere was die Geltendmachung zusätzlicher Vergütung und die Abwehr von Ansprüchen des Auftraggebers angeht. Anhand von Fallbeispielen wird gezeigt, wie sich der Vertrag und das vereinbarte Leistungssoll zugunsten des Errichters auslegen lassen und welche Strategien im Falle von Behinderungen, Verzug und Mängeln (insbesondere in Zeiten der Corona-Krise) zu entwickeln sind. In diesem Zusammenhang wird auch auf die verschärfte Lieferantenhaftung nach § 439 Abs. 3 BGB eingegangen. Schließlich wird die Problematik der Mangelfolgeschäden beleuchtet, die zu erheblichen Schadensersatzansprüchen Dritter sowie zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen können, wenn der Errichter die Mängel wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten zu vertreten hat.

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In ausgiebigen Fragerunden nimmt der Rechts-Experte Dr. Dieckert Stellung zu individuellen Fragen der Teilnehmer. Die Veranstaltung wendet sich insbesondere an Geschäftsführer, leitende Angestellte und Projektleiter in Errichterfirmen. Detaillierte Informationen zum Webinar finden Interessenten auf der Homepage des BHE.

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