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Videosicherheit 26. September 2022

Neue Regularien für die Nutzung von Drohnen

Drohen werden immer beliebter, auch im professionellen und kommerziellen Bereich. Überarbeitete Richtlinien regulieren jetzt deren Nutzung und Abwehr.

Angepasste EU-Richtlinien erleichtern Unternehmen die Nutzung von Drohnen.
Angepasste EU-Richtlinien erleichtern Unternehmen die Nutzung von Drohnen.

Die EU hat 2021 die Richtlinien für den Betrieb von Drohnen angepasst und eröffnet damit auch Unternehmen neue Einsatzmöglichkeiten. Handelsübliche Drohnen sind in verschiedene Klassen eingeteilt, beginnend mit C0 für UAS mit einem Gewicht von weniger als 250 g bis hin zu schweren Drohnen unter 25 kg in den Klassen C3/C4 (Kasten). Ferner spielt die Art des Betriebs und die damit verbundenen Flugmanöver eine Rolle. Diese sind nochmal in Kategorien zum Flug (open, specific, certified) eingeteilt, mit weiteren Unterteilungen in der Kategorie „open“.

Regularien erleichtert Industrie Nutzung von Drohnen

Eine der Neuerungen, die den Einsatz von Drohnen jetzt in der Industrie erleichtern, ist die Möglichkeit, diese in der Betriebskategorie „specific“ auch in einem BVLOS (Beyond visual Line of Sight) Modus zu betreiben, wenn eine entsprechende Genehmigung durch die zuständigen Stellen (in der Regel die Landesluftfahrtbehörde) erteilt wurde. Damit lassen sich Drohnen etwa auf Werksgeländen nun auch aus Leitstellen heraus steuern und navigieren. Zuvor war dies nur mit permanentem Sichtkontakt des Bedieners möglich, was den praktischen Nutzen zur Aufklärung in bebauten und verwinkelten Flächen stark einschränkt. Mit der neuen Verordnung sind nun beispielsweise Aufklärungsflüge im Perimeterschutz möglich, um Alarme zu verifizieren und Interventionsteams vorab einen Überblick zu verschaffen.

Eine weitere, wichtige Neuerung betrifft die Identifikation von Drohnen und ihre Betreiber. Diese müssen sich selbst registrieren, wenn sie Drohnen der „offenen“ Kategorie ab 250 g und solche der „offenen“ Kategorie unter 250 g, wenn sie mit einer Kamera ausgestattet sind, steuern. Ferner gibt es den Zwang zur Fernidentifizierung einer Drohne und ihres Betreibers. Während des Fluges muss die Drohne regelmäßig aktuelle Flugdaten aussenden, die jeder Interessierte im Sendebereich mit seinem Smartphone auslesen kann und somit Zugriff auf verschiedene Daten erhält. Zu diesen gehören die UAS-Betreiber-Nummer, die Positionsdaten und aktuelle Flughöhe, sowie die Position des Piloten (falls nicht möglich, wird der Startpunkt übermittelt).

Damit ließen sich zumindest theoretisch, Verstöße leichter verfolgen und ahnden, gerade im Umfeld von Flughäfen. 134 Behinderungen durch Drohnen haben Piloten laut Deutscher Flugsicherung (DFS) 2021 im deutschen Luftraum gemeldet, das Gros der Störungen entfällt dabei auf die größeren Verkehrsflughäfen.

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So werden Drohnen schon vor dem Start geortet
Bei der Ortung von Drohnen unterstützen erprobte Systeme: Das kleinste passt in einen unscheinbaren Koffer und meldet Drohnen im Umkreis von zwei Kilometern.

Wer steuert die Drohne?

Die Identifikation von Personen, die Drohnen unerlaubt über Flugverbotszonen für UAS steuern, ist aus Sicht der Drohnenabwehr einer der wichtigsten Punkte. Denn auch die EU Verordnung bietet darüber hinaus keine Anhaltspunkte, wie Drohnen aktiv zu bekämpfen wären. Gängige, von verschiedenen Herstellern beworbene Systeme, die eine aktive Intervention bei unerwünschten oder unerlaubten Flügen anbieten, sind in der Regel in Deutschland nicht zulässig. Dazu gehören etwa „Jammer“ die die Frequenzbänder blockieren und damit auch andere Systeme wie den Mobilfunk oder GPS-Empfänger beeinträchtigen können.

Andere Abwehren zielen auf den Abschuss des Flugobjekts, mit Projektilen oder Netzen. Technisch zwar möglich, ist aber mit einem hohen Risiko für die Umwelt oder Unbeteiligte verbunden, wenn eine Drohne unkontrolliert abstürzt. Außerdem dürfte der Versuch ein Objekt, das sich mit hoher Geschwindigkeit im dreidimensionalen Raum bewegen kann, ohne technische Hilfsmittel mit einem Netz zu treffen, vorsichtig gesagt, herausfordernd sein (schon die Drohnen der Klasse C0 und C1 dürfen bis zu 68 km/h erreichen).

Insofern bleibt zumindest in Deutschland für Unternehmen (staatliche Stellen haben diesbezüglich ja weitergehende Befugnisse) nur die passive Abwehr: Ein Mix aus baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, der das unbefugte Überfliegen oder Ausspähen mittels Drohnen erschweren soll. Dies können Sichtschutze sein oder im Falle von Gefängnissen etwa Netze, die das Eindringen in bestimmte Bereich verhindern. Auch erlaubte technische Systeme zur Drohnenerkennung wie mobile Radare lassen sich sinnvoll einsetzen, wenn es darum geht, bestimmte Objekte vor unerwünschten Augen zu verbergen – wie im Falle der Erlkönige, Fahrzeug-Prototypen, die auf Teststrecken gefahren werden. Auch hier ist bisweilen eine effektive Strategie aus Detektion und darauf abgestimmte Maßnahmen der beste Schutz.

Stephan Leukert, Experte für öffentliche Ausschreibungen bei der von zur Mühlen’sche GmbH

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