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VdS 22. Mai 2015

NSL nach Richtlinie 3138 anerkennbar

Notruf- und Service-Leitstellen (NSL) können nun nach der neuen Richtlinie 3138 des VdS anerkannt werden. Der VdS bündelt damit nach eigenen Angaben Jahrzehnte der Erfahrung im optimalen Gestalten der Sicherungskette.

Eine Anerkennung von NSL nach VdS 3138 ist jetzt möglich
Eine Anerkennung von NSL nach VdS 3138 ist jetzt möglich

Notruf- und Serviceleitstellen (NSL) verarbeiten und dokumentieren Alarme und verantworten vor allem die sofortige, präzise zur spezifischen Lage passende Reaktion auf Notfallmeldungen. Für optimale Sicherheit müssen alle relevanten Informationen unverzüglich und verlässlich an die zuständigen Profis z.B. für Alarm- und Interventionsdienste übertragen werden. „Dies sind in jeder individuellen Lage komplexe und höchst verantwortungsvolle Aufgaben, deren Erfolg von Fachwissen, Schnelligkeit und einem präzisen Ablauf abhängt“, betont Harald Mebus, Fachleiter für Sicherungsdienstleistungen bei VdS. „Um unseren Partnern bei den Feuerwehren, der Polizei und in der Wirtschaft diese entscheidenden Tätigkeiten zu erleichtern, haben wir unsere Jahrzehnte der Praxis-Erfahrung jetzt in den VdS-Richtlinien 3138 zusammengetragen und anschaulich gebündelt.“

Die unlängst erschienene DIN EN 50518 beschreibt zwar den Alarmempfang, nicht aber das weitere Vorgehen in den Leitstellen, in denen die Verantwortlichen schnell und präzise handeln müssen. „Mit den VdS 3138 setzen wir an diesem Punkt an und schließen damit die Sicherungskette“, erklärt Mebus. Die praxisnahen VdS-Richtlinien bieten anpassbare Hilfestellungen zur sicheren Durchführung der Gefahrenabwehr. Die VdS-Vorgaben sind in Form von Prozessschritten (Alarmierung, Intervention, Reporting einschließlich Überwachung) zu einer Sicherungskette verknüpft.

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