Sicherheitstechnik bei Renovierungen im Auge behalten
Der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) appelliert an die Verbraucher, bei anstehenden Renovierungen vor allem auch auf die Sicherheitstechnik zu achten.
Nach wie vor könnten noch mehr Einbrüche im Vorfeld durch richtiges Verhalten bei Renovierungen und der richtigen Sicherheitstechnik verhindert werden. Wichtig ist es daher zu prüfen, ob nachgerüstet werden muss. Einbruchhemmende Produkte wie selbstverriegelnde Mehrfachverriegelungen und Zusatz-schlösser helfen, eine bereits vorhandene Türe nachzurüsten. „Wenn Sicherheitstechnik überhaupt vorhanden ist, ist sie leider oft veraltet. Somit besteht in Sachen Einbruchschutz meist ein hoher Nachholbedarf“, so Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB).
Bei Renovierungen und Austausch von Türen oder Fenster auch die Sicherheitstechnik mit einbeziehen
Steht eine Neuanschaffung von Fenstern und Türen an, sollte darauf geachtet werden, dass sie einbruchhemmend sind. Um den möglichen Schutz von Produkten bei einem Einbruchsversuch erkennen zu können, gibt es verschiedene Widerstandsklassen. Nach der Norm DIN EN 1627 werden die Produkte in eine der Widerstandsklassen (engl. Resistance Class, RC) RC 1 N bis RC 6 klassifiziert. Ein einbruchhemmendes Fenster sollte mindestens die Widerstandsklas-se RC 2 besitzen, denn ein solches Fenster ist unter anderem mit einer speziellen Pilzkopfverriegelung, mit abschließbaren Fenstergriffen und Sicherheitsverglasung ausgestattet. „Es lohnt sich in jedem Fall in moderne Sicherheitstechnik zu investieren, um somit einen Einbruch zu erschweren“, so der FVSB-Geschäftsführer.
KfW gibt Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz
Um etwas in Sachen Einbruchschutz zu tun, bietet die KfW-Bankengruppe unter anderem einen Zuschuss für „Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz“. Über das Förderprogramm erhalten alle, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern möchten, einen Zuschuss. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können muss der Antrag jedoch vor dem Umbaubeginn bei der KfW gestellt werden.
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