Direkt zum Inhalt

Holt mich hier raus!

Im Fall einer Gefahrensituation in Gebäuden können neben der Brandmeldetechnik professionelle Sprachalarmanlagen eine Evakuierung unterstützen und Menschenleben retten. Entsprechende Signalleuchten ergänzen die Maßnahmen in geeigneter Weise.

Gerade in komplexen Gebäuden sollten Mitarbeiter mit den Rettungs- und Fluchtwegen vertraut sein.
Gerade in komplexen Gebäuden sollten Mitarbeiter mit den Rettungs- und Fluchtwegen vertraut sein.

Vor diesem Hintergrund sollten möglichst ganzheitliche Konzepte entwickelt werden, die im Fall eines Brandes dazu beitragen, die im Gebäude befindlichen Personen zu warnen und zu schützen. Manche dieser Konzepte sind gut durchdacht, andere sind aufgrund falscher Sparmaßnahmen von vornherein zum Scheitern verurteilt.

Anlass zum Schmunzeln hatte man, als bekannt wurde, dass im Neubau des Solinger Finanzamts seit der Eröffnung im Juli 2013 nun 24 ausgewählte Beamte mit Alarmtröten ausgestattet sind, um im Brandfall die im Gebäude befindlichen Personen zu warnen. Es gibt zum Glück aber auch weitaus professionellere und effektivere Methoden, um Menschen, die sich bei einem Brand im Gebäude aufhalten, schnell und sicher aus dem Gefahrenbereich zu leiten. Ohne ein durchdachtes Räumungskonzept kommt es in solchen Fällen aufgrund unbekannter Rettungswege oder durch nicht geregelte Verantwortungen häufig zu Störungen im Ablauf, die in letzter Konsequenz zu Personenschäden führen können.

Betreiber in der Pflicht

Laut Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, im Gefahrenfall entsprechende Maßnahmen für eine Evakuierung des Gebäudes zu treffen. Zu dem umfangreichen Maßnahmenkatalog zählt auch eine entsprechende Alarmtechnik. Wenn Mitarbeiter mit den Rettungs- und Fluchtwegen vertraut sind und wissen, wie sie im Notfall reagieren müssen und wo sich die Sammelplätze befinden, an denen sie sich melden müssen, ist dies zwar schon recht hilfreich. Jedoch ist dieser Idealfall nicht immer gewährleistet.

Manche Sicherheitsberatungsunternehmen bieten ihre Unterstützung an, indem sie gemeinsam mit den Unternehmen individuelle Räumungskonzepte erstellen. Hilfreich in diesem Zusammenhang sind auch entsprechende Technikkomponenten. Idealerweise bildet eine Kombination von Brandmeldetechnik, Sprachalarmierung und Sicherheitsbeleuchtung eine beruhigende Basis.

Anzeige

Brandmeldetechnik mit Sprachalarmierung

Seit einigen Jahren zeichnet sich ein deutlicher Trend im Bereich der Sicherheitstechnik ab: Die Gewerke Brandmeldetechnik und Sprachalarmierung wachsen mehr und mehr zusammen. Vernetzt mit der Brandmeldeanlage geben Sprachalarmanlagen (SAA) im Brandfall durch gespeicherte Sprachdurchsagen direkte Anweisungen für das richtige Verhalten. Sie stellen sicher, dass die Menschen rechtzeitig alarmiert werden und dass das Gebäude schnell und gezielt evakuiert wird. Im alltäglichen Betrieb eignen sich diese Anlagen darüber hinaus auch zur Musikbeschallung, zur gezielten Informationsweitergabe oder für Werbedurchsagen – je nach Einsatzort.

Überall dort, wo sich viele Menschen aufhalten, besteht auch das Risiko von Gefahrensituationen. Auf Flughäfen oder Bahnhöfen, in Hotels, Theatern, Einkaufszentren oder auch in Schulen oder Krankenhäusern muss man – trotz aller Vorkehrungen – mit der Möglichkeit eines Brandes rechnen. Neben der entsprechenden Technik muss häufig auch die bauliche Situation mit den Flucht- und Rettungswegen berücksichtigt werden. Diese müssen gekennzeichnet und von den im Gebäude befindlichen Personen auch als Fluchtwege erkennbar sein. Eine Brandkatastrophe wie die von 1996 am Düsseldorfer Flughafen macht deutlich, dass hier oft Nachbesserungsbedarf besteht. Damals starben Menschen, weil sie nicht wussten, wie sie dem Inferno entkommen konnten. Das Beispiel zeigt auf, wie wichtig eine sichere, für alle Betroffenen wahrnehmbare und verständliche Rettungswegführung ist, gerade in komplexen Gebäuden. Ein effizientes Alarmierungs- und Fluchtleitsystem ist somit unerlässlich für Gebäude mit großem Personenaufkommen.

Kleine grüne Männchen

Wer kennt sie nicht, die „kleinen grünen Männchen“, die sich in vielen öffentlichen Gebäuden in Pfeilrichtung zu bewegen scheinen. Diese meist in Deckenhöhe angebrachten Piktogramme begegnen uns vielerorts in der Regel als weiße Männchen auf grünem Hintergrund. Eine entsprechende Normenänderung macht daraus nun grüne Männchen auf weißem Hintergrund. Wie auch immer, sie haben die wichtige Aufgabe, gefährdeten Personen im Notfall den Weg aus der Gefahrenzone zu weisen.

Unterbrechungen in der Netzversorgung führen in öffentlichen Gebäuden und an Arbeitsstätten zwangsläufig zu Ausfällen der Allgemeinbeleuchtung. Damit sind unmittelbar auch Gefahren für Leib und Leben verbunden. Das Bau- und Arbeitsschutzecht fordert deshalb in vielen Fällen eine Sicherheitsbeleuchtung. Durch diese soll das gefahrlose Verlassen eines öffentlichen Gebäudes oder einer Arbeitsstätte, das Erkennen und Benutzen von Brandmelde- und Brandbekämpfungseinrichtungen sowie das Durchführen von Sicherheitsmaßnahmen ermöglicht werden.

Wichtiger Bestandteil entsprechender Sicherheitsmaßnahmen in einem Gebäude sind Notbeleuchtungsanlagen. Sie sind heutzutage so selbstverständlich, dass sie zunächst kaum auffallen. Sie begleiten uns dennoch permanent im Alltag: bei der Arbeit, in großen Bürogebäuden, im Einkaufszentrum oder beim Besuch im Fußballstadion. Doch was verbirgt sich sind hinter diesen Notbeleuchtungsanlagen und wie sind diese Systeme aufgebaut, deren primäres Ziel es ist, Menschenleben zu retten?

Unabhängige Notbeleuchtung

Die Notbeleuchtung wird bei einer Störung in der Stromversorgung wirksam. Bei Stromausfall ist die Orientierung häufig stark erschwert, vor allem in großen und unübersichtlichen Gebäuden. Ein vom normalen Stromnetz komplett unabhängiges, zweites Beleuchtungssystem mit eigener Stromversorgung ermöglicht das sichere und rasche Verlassen des Gebäudes und erleichtert den Einsatz von Rettungskräften. Bei der Notbeleuchtung wird zwischen Ersatzbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung unterschieden. Letztere gliedert sich in "Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege", "Antipanikbeleuchtung" und "Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung".

Normen mit allgemeinen und elektrotechnischen Forderungen:

Normen mit lichttechnischen Forderungen:

Produktnormen:

Die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege ist netzunabhängig, wird unmittelbar nach Ausfall der Netzspannung wirksam und trägt wesentlich zur Evakuierung in einem Gefahrenfall bei. Sie markiert Rettungswege durch beleuchtete oder hinterleuchtete Rettungszeichen. Darüber hinaus kann sie in öffentlichen Gebäuden in der Funktion als Beleuchtung von Bereichen mit besonderer Panikgefährdung fungieren oder als Beleuchtung an entsprechenden Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung. Rettungszeichenleuchten markieren den Weg aus dem Gebäude, eine zusätzliche Sicherheitsbeleuchtung der Rettungswege ermöglicht die Orientierung und verhindert die Unfallgefahr. Im Zusammenhang mit der Installation und der Wartung trägt der Betreiber der Einrichtung die Verantwortung. Der Planer hat indes dafür Sorge zu tragen, dass bauliche Vorschriften eingehalten werden.

Feuerwehr fordert integrierte Lösungen

Angesichts immer komplexerer Gebäudestrukturen fordern die Feuerwehren verstärkt die passive Evakuierung eines Gebäudes. Dies soll – über bauliche und technische Maßnahmen hinaus – bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehr gewährleisten, dass alle Personen sicher aus dem Gebäude geleitet wurden, um unverzüglich mit den Löscharbeiten beginnen zu können.

Die veränderten Rahmenbedingungen stellen vor diesem Hintergrund bestehende Sicherheitskonzepte infrage. Neue integrierte Lösungen sind gefordert. Ziel dabei ist es, Branderkennung, Alarmierung, Evakuierung und anschließende Brandfallsteuerungen effektiv miteinander zu vereinen. In diesem Zusammenhang gelingt es mit dem Brandmeldesystem Flexes in idealer Weise Brandmeldetechnik, Sprachalarmierung und Notbeleuchtung zu verschmelzen und somit ein optimales Gefahrenmanagement im Brandfall zur Verfügung zu stellen.

Veränderungen im Baurecht

Die Harmonisierung in der Sicherheitstechnik ist eng verbunden mit signifikanten Veränderungen im Baurecht. Die Haftung geht auf den Betreiber oder Nutzer des Gebäudes über. Das Arbeitsschutzgesetz nimmt den Arbeitgeber in Bezug auf sicherheitstechnische Maßnahmen zum Beispiel im Rahmen der Brandmeldetechnik und Evakuierung in die Pflicht. Zusätzlich fordert das Gleichstellungsgesetz die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Wahrnehmung; diese Personen dürfen im Gefahrenfall nicht benachteiligt werden.

Nach Baurecht bilden die Bauordnungen, Verordnungen und Richtlinien der Bundesländer die rechtliche Basis für eine Sicherheitsbeleuchtung. Nach Arbeitsschutzrecht sind es die Arbeitsstätten-Verordnungen und die Arbeitsstätten-Regeln. Zu den weiteren Vorschriften zählen die entsprechenden Normen. So existieren im Baurecht die Landesbauordnung, die Versammlungsstätten-Verordnung und Garagenverordnungen – um nur ein paar wenige herauszugreifen.

Joachim Meisehen, Marketing/Kommunikation bei der Novar GmbH a Honeywell Company

Passend zu diesem Artikel