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Kein Problem

Moderne Bewegungsmelder sind seit jeher in ihren Auswertungsalgorithmen mit der Zielsetzung der Fehlalarmminimierung optimiert worden. Fehlalarme sind in der heutigen Zeit deshalb bei Qualitätsmeldern eine Seltenheit.

Komplette Vorhangerfassung eines Highend-Spiegel-Passiv-Infrarot-Bewegungsmelders.
Komplette Vorhangerfassung eines Highend-Spiegel-Passiv-Infrarot-Bewegungsmelders.

Für die unterschiedlich schwierigen Anforderungsbedingungen an Bewegungsmelder gibt es eine Auswahl von Kombinationen in der Sensortechnologie.

Werden die Anforderungen an Fehlalarmimmunität höher aufgrund von widrigen Umgebungsbedingungen, wie zum Beispiel große Glasflächen oder thermische Quellen, kommen Dualmelder zum Einsatz. Diese kombinieren zwei Detektionsarten, in der Regel die Passiv-Infrarot mit der Mikrowellen-Detektion.

Die Nichtauslösung von Bewegungsmeldern beim Eindringen von Tätern war in der Vergangenheit selten ein Thema und ihr konnte auch durch Projektierungsoptimierung entgegengewirkt werden.

Dagegen musste der für den Betreiber kostspielige Fehlalarm, mit all den zusätzlichen negativen Einflüssen, wie das abnehmende Vertrauen in das gesamte Sicherheitssystem bis hin zur genervten Nachbarschaft durch die Alarmsignalisierung, minimiert werden.

Worst Case für den Facherrichter

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Zusätzlich war und ist der Fehlalarm für den Facherrichter der "Worst Case". Hier wird schnell die gesamte sicherheitstechnische Qualifikation des Errichters vom Betreiber angezweifelt. Der Facherrichter ist schließlich oft für die Produktauswahl und die Projektierung allein verantwortlich. Schnell heißt es dann: „Was hat der mir verkauft?“

Der gute Ruf des Errichters steht auch für zukünftige Geschäfte auf dem Spiel. Ein Grund mehr, für den Einsatz von Qualitätsmeldern oder gleich einem hochwertigen Dualmelder, der Projektierungsschwierigkeiten und nachträgliche räumliche Veränderungen in der Überwachungsfläche in der Regel zulässt.

Der Bewegungsmelder hat nicht ausgelöst – wie kann das sein? Leider kommen immer häufiger Hinweise über solche Vorfälle aus dem Feld, so dass auch der BHE dieses zum Thema im Fachausschuss Einbruchmeldetechnik vom 05.09.2012 anführte.

Aus eben diesem Grund lässt auch ein namhaftes Bankinstitut Bewegungsmelder auf Nichtauslösung testen, weil es in der jüngeren Vergangenheit einen Fall gab, in dem ein Täter in einer der Filialen bis zum Tresor gekrochen ist, um seine Tat zu vollbringen – schön zu erkennen in einem Video-Mitschnitt.

Hat sich das Täterverhalten geändert? Sicher ist zu beobachten, dass sich der professionelle Täter mit der Möglichkeit befasst, Bewegungsmelder auszutricksen. Mit Angeln vom Dach versucht er Wertgegenstände aus gesicherten Objekten zu ergaunern oder mit speziellen Anzügen seine Körpertemperatur abzudecken, unwissend, dass immer der Unterschied zur Referenzfläche des Melders gewertet wird.

Wie auch immer, vor einem Bewegungsmelder in einer scharfgeschalteten Anlage bewusst seine Taten zu vollbringen, bedarf schon einer gesteigerten Coolness, ist aber immer wieder zu beobachten. In den meisten Fällen wird das Vorhaben allerdings durch die ordnungsgemäße Alarmauslösung beendet.

Worauf kann der Errichter und Betreiber achten, um einer möglichen Nichtauslösung entgegenzuwirken? Hierfür bedarf es einen Blick in die Optik und Auswertung eines Bewegungsmelders zu werfen. Was begünstigt eine Nichtauslösung und was wirkt ihr entgegen? Grundlegend kann man sagen, dass eine dichtere, lückenlose Überwachungsfläche einer geringeren lückenhafte Überwachungsfläche definitiv Vorteile aufweist.

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