Neues Prämienverfahren für Sicherheitsunternehmen
Die gesetzliche Unfallversicherung VBG hat zum 1. August 2015 ein neues Prämienverfahren eingeführt, das sich unter anderem an alle Unternehmen der Branche Sicherungsdienstleistungen wendet.
Damit schafft die VBG einen finanziellen Anreiz, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren weiter zu reduzieren. Belohnt werden Unternehmen, die sich über die rechtlichen Vorgaben hinaus für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten einsetzen und in unfallverhütende und gesundheitserhaltende Maßnahmen investieren.
Geförderte Präventionsmaßnahmen für Sicherheitsunternehmen sind unter anderem die Anschaffung von Stich- und Schlagschutzwesten oder knöchelhohen Sicherheitsschuhen. Die Sicherheitsschuhe sollen vor allem Unfälle durch Umknicken, zum Beispiel bei nächtlichen Streifengängen, verhindern.
Auch die Anschaffung von Personen-Notsignal-Anlagen, die zum Beispiel nach einem Sturz automatisch einen Notruf absetzen, oder Unfalldatenspeichern für Dienstfahrzeuge werden prämiert. Alle Präventionsmaßnahmen für Sicherheitsunternehmen werden mit 40 Prozent der Investitionskosten prämiert.
In jedem Prämienjahr und pro Unternehmen wird nur eine Prämie, in Höhe von maximal 10.000 Euro, ausgezahlt. Diese kann sich jedoch auch aus mehreren unabhängigen Investitionen ergeben.
Weitere Informationen zum Prämienverfahren und den Katalog mit allen prämienfähigen Maßnahmen ist auf der Verbandshomepage zu finden. Dort ist ab dem 1. August auch das Antragsformular zu finden.
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