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Produkte 3. Juli 2019

Start ins digitale Zeitalter

Der Start des neuen, zentralen Bewacherregisters (BWR) wurde zwecks Schaffung praxisgerechterer Regelungen für die Verwaltung und Sicherheitswirtschaft Ende auf den 1. Juni 2019 verschoben.

Von Dr. Berthold Stoppelkamp: Im BWR werden erstmals die Daten aller Bewachungsunternehmen (§34a-Unternehmen ) und deren Personal zentral elektronisch erfasst und aktualisiert. Über das BWR erfolgt ab 1. Juni 2019 auch die verpflichtende Regelabfrage bei den Landesverfassungsschutzbehörden bei Wachpersonen, die Flüchtlingsunterkünfte und zugangsgeschützte Großveranstaltungen bewachen. Ebenfalls über das BWR werden zukünftig die IHK-Qualifikationsnachweise von Gewerbetreibenden und Personal überprüft. Vielen Unkenrufen zum Trotz war bereits Ende Februar 2019 das BWR, welches beim BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – geführt wird, mit den Gewerbedaten der § 34a-Unternehmen in Deutschland durch die § 34a-Behörden erstmals befüllt worden.

Erstbefüllung hat begonnen

Ende März 2019 haben die vom BWR erfassten § 34a-Unternehmen in Deutschland vom BAFA einen Brief erhalten. Die „Erfassungsmeldung“ enthält die Gewerbedaten, die auf Basis der § 34a-Behördenmeldungen bisher beim BWR gespeichert sind. Die § 34a-Unternehmen wurden dann aufgefordert, diese bisher erhobenen Daten zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren und eine Kopie des IHK-Nachweises an die bisher zuständige § 34a-Behörde (Hauptniederlassung des Gewerbebetriebes) postalisch zu senden. Außerdem wurden die § 34a-Unternehmen aufgefordert, sich über das Online-Formular des BWR zu registrieren, um sich ein Unternehmenskonto beim BWR einzurichten. Dies ist zwingende Voraussetzung für die Anmeldung der Wachpersonen.

Über die § 34a-Behörden wurden dann anhand der schriftlichen Rückmeldungen der § 34a-Unternehmen nach Prüfung der Vollständigkeit und Korrektheit die jeweiligen Gewerbedaten beim BWR freigegeben. Das § 34a-Unternehmen erhält sodann eine E-Mail mit der Mitteilung über die Freigabe und Freischaltung seines Unternehmenskontos beim BWR. Nur mit einem freigegebenen Unternehmenskonto kann die Erstbefüllung mit den Personaldaten der Wachpersonen beginnen. Die § 34a-Unternehmen können die Personaldaten zu Wachpersonen manuell erfassen oder eine CSV-Datei (Personaldatenliste) importieren. Die Personaldaten umfassen unter anderem Name, Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle Anschrift des Hauptwohnsitzes des Mitarbeiters, Daten zum gültigen Ausweisdokument und Daten zu den IHK-Qualifikationsnachweisen. Die § 34a-Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, an der Befüllung des BWR mit Daten zu den Wachpersonen (und Betriebsleitung) mitzuwirken. Über das freigeschaltete Unternehmenskonto beim BWR können nun die Personaldaten der Wachpersonen durch die § 34a-Unternehmen eingepflegt werden. Somit konnte die Erstbefüllung mit Personaldaten erst Anfang April 2019 starten.

Ab 1. Juni 2019 erfolgt die Meldung/Abmeldung von Wachpersonen durch die § 34a-Unternehmen allein über das BWR. Bis zum 30. Juni 2019 soll nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben die Erstbefüllungsphase mit Personaldaten durch die § 34a-Unternehmen abgeschlossen sein.

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Vorteile des BWR überwiegen

Auch wenn die Erstbefüllung des BWR mit den Personaldaten der Wachpersonen von den § 34a- Unternehmen im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht einen erheblichen, teilweise mehrwöchigen Verwaltungsaufwand erfordert, so dürften jedoch mittel- und langfristig die Vorteile des BWR für die Sicherheitswirtschaft ganz klar überwiegen. Bei den häufig anzutreffenden Mitarbeiterwechseln in der Sicherheitswirtschaft kann die erforderliche Zuverlässigkeit von Wachpersonen viel schneller als bisher festgestellt werden. Mitarbeiter sind so schneller beim Kunden einsetzbar. Überprüfungszeiten von teilweise bis zu 12 Wochen dürften der Vergangenheit angehören. Hierdurch erhalten die § 34a-Unternehmen schneller Rechts- und Planungssicherheit.

Ein zentraler Punkt des BWR ist, dass zukünftig allein die Hauptwohnsitzbehörde der Wachperson über dessen Zuverlässigkeit - auch bei Arbeitgeberwechsel - befindet. Auch die erforderlichen IHK-Qualifikationsnachweise bei Gewerbetreibenden und Wachpersonen können zukünftig zentral von den § 34a-Behörden über das BWR abgefragt werden. Hierdurch kann die Fälschung von IHK-Nachweisen minimiert werden. Das BWR ist damit für die § 34a-Behörden und die Sicherheitswirtschaft in Deutschland der Start in das digitale Zeitalter. Das BWR trägt damit erheblich zur Entbürokratisierung bei. Zudem verschafft es den Markteilnehmern der Sicherheitswirtschaft bei Überprüfungen einen Wettbewerbsvorteil, die auf Seriosität, Qualität und Zuverlässigkeit ihrer Mitarbeiter setzen.

Umfassende Informationen

Bereits zu Beginn des Jahres 2018 wurden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie das BAFA über die Internetplattform www.bewacherregister.de permanent aktuelle Informationen zur Erstbefüllung und Betrieb des BWR schriftlich zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurde zur Klärung von Fragen zur Erstbefüllung eine Hotline eingerichtet, die per E-Mail: bewacherregister@bafa.bund.de beziehunsweise über Telefon: 06196 -908 1017 für Unternehmen erreichbar ist.

Neben aktuellen verbandsinternen Informationsrundschreiben zum BWR erhielten BDSW-Mitglieder frühzeitig auf zwei zentralen Informationsveranstaltungen zum BWR am 19. September 2018 sowie am 14. März 2019 in Berlin durch Fachleute aus BMWi, BAFA, § 34 a-Behörden und Unternehmen der Sicherheitswirtschaft wichtige Praxishinweise und Antworten zur Erstbefüllung und zum Betrieb des BWR. Ebenso wurde vom BDSW zur Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Betrieb des BWR Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass das Erstbefüllungsende für Personaldaten am 30. Juni 2019 aufgrund des verzögerten Befüllungsbeginns nicht von allen § 34a-Unternehmen zu halten sein wird. Hierfür muss eine Übergangsregelung geschaffen werden. Der BDSW fordert außerdem, dass in einer zukünftigen Ausbaustufe des BWR die im BWR registrierten Unternehmen unter dem Gesichtspunkt von Transparenz- und Informationsgesichtspunkten für die Öffentlichkeit und damit insbesondere für die Sicherheitsdienstleistungsnachfrager aus Wirtschaft und Staat in einer öffentlich zugänglichen Liste geführt werden.

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