Bewährte Zusammenarbeit an Flughäfen
Die Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei und den privaten Sicherheitskräften bei der Personen- und Gepäckkontrolle habe sich bewährt, darauf wies Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des BDSW, während einer Anhörung zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes vor Kurzem hin.
Die Bundespolizei beleiht seit über 20 Jahren, an 14 deutschen Verkehrsflughäfen, Beschäftigte privater Sicherheitsunter-nehmen für die Tätigkeit als Luftsicher-heitsassistenten. Alleine im Jahr 2015 wurden im Rahmen der Luftsicher-heitskontrollen 340.888 verbotene Gegenstände sichergestellt – gefunden von privaten Sicherheitskräften, so Olschok.
Die Kritik der Polizeigewerkschaften und einzelner Abgeordneter der SPD-Bundestagsfraktion an der Arbeit der private Sicherheitskräfte sei ungerechtfertigt und völlig überzogen, so Olschok weiter. Damit solle ein bewährtes Modell „kaputtgeredet“ werden. Nicht „wer“ es mache sei entscheidend, sondern „wie“ die Kontrollen gemacht werden.
Die derzeitige Qualifikation der beliehenen Beschäftigten erfolge in enger Kooperation mit der Bundespolizei. Diese stelle auch die Ausbildungsmaterialien und nehme die erforderlichen Prüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz ab, so Olschok.
Er fühle sich durch Dr. Emily Haber, Staatssekretärin im zuständigen Bundesministerium des Innern, bestätigt. Diese habe vor wenigen Wochen in einem Beitrag für den Behördenspiegel deutlich gemacht, dass sich die Luftsicherheitskontrollen in Deutschland „auf hohem Niveau“ befinden.
Einer Rücknahme der Fremdvergabe erteilte die Staatssekretärin im BMI eine eindeutige Absage: Die hierfür vorgebrachten Argumente würden sich nach einer nüchternen Überprüfung als nicht zwingend erweisen. Dem, so Olschok, sei seitens des Verbandes nichts hinzuzufügen. Er hoffe, dass das BMI und die tragenden Parteien bei dieser begründeten Auffassung blieben.
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