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Geänderte Rahmenbedingungen

Durch Normenüberarbeitungen und neue Normen wird es in Kürze einige Änderungen im Bereich der Sprachalarmierung geben, die sowohl für Facherrichterbetriebe als auch für Fachplaner von Bedeutung sind. Was diesbezüglich zu erwarten ist, und in welcher Weise die ersten Normenänderungen der jüngsten Vergangenheit in der Praxis umgesetzt wurden, folgt im Überblick.

Ausfallsicherheit und Verständlichkeit sind bei Sprachalarmanlagen per Norm vorgegeben.
Ausfallsicherheit und Verständlichkeit sind bei Sprachalarmanlagen per Norm vorgegeben.

Die Anwendungsnorm DIN VDE 0833-4 für die Sprach-alarmierung im Brandfall trat erstmals im September 2007 in Kraft und wurde in den letzten Jahren überarbeitet. Die Anpassungen wurden in diesem Jahr nun abgeschlossen, so dass die überarbeitete Version am 1. August 2014 mit einer sechsmonatigen Übergangsfrist in Kraft trat. Ziel dieser Überarbeitung war es, Unklarheiten aus der ersten Version zu beseitigen, Einflüsse aus der Praxis mit einzubringen und auf die geänderten Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die Änderungen anderer Normen, zu reagieren.

Grob betrachtet hat sich die DIN VDE 0833-4 in ihren Grundzügen nicht geändert, sie behandelt weiterhin alle Bereiche hinsichtlich Planung, Errichtung, Erweiterung, Änderung und Betrieb von Anlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung mittels Durchsagen, zu deren Ausgabe sie von einer Brandmeldeanlage angesteuert werden. Bei genauerer Betrachtung jedoch wird man immer wieder auf Details stoßen, die in der Norm angepasst wurden.

So wurde der gerade zitierte Anwendungsbereich der DIN VDE 0833-4 um den Passus „mittels Durchsagen“ erweitert. Diese Erweiterung ist sehr zu begrüßen, da es in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen gab, ob eine Sprachalarmzentrale auch der DIN VDE 0833-4 genügen muss, wenn mit ihr ausschließlich Signaltöne ausgegeben werden, sie aber generell in der Lage wäre, auch Sprachmeldungen auszugeben. Hierzu gab es durch die damalige Formulierung unterschiedliche Auslegungen. Durch die Ergänzung „mittels Durchsagen“ wurde diesbezüglich nun Klarheit geschaffen.

Sprachverständlichkeit

In der überarbeiteten Version der DIN VDE 0833-4 wird für die Sprachverständlichkeit ausschließlich mit STI-Werten (Speech Transmission Index) gearbeitet. Die in der bisherigen Version zusätzlich verwendeten CIS-Werte (Common Intelligibility Scale) sind entfallen. In der Praxis wird mit den handelsüblichen Messgeräten immer der STI-Wert gemessen, der sich mittlerweile als einheitlicher Standard etabliert hat.

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Ausfallsicherheit

Die markanteste Änderung in der DIN VDE 0833-4 betrifft die Ausfallsicherheit, insbesondere die Sicherheitsstufen. Hier wurden einige Anpassungen vorgenommen. Als erste Änderung ist festzustellen, dass die Empfehlungen bezüglich der Auswahl der Sicherheitsstufen entfallen sind. So wurde zum Beispiel in der bisherigen Version die Sicherheitsstufe 2 für Gebäude empfohlen, wenn diese eine Fläche von mehr als 2.000 Quadratmetern aufweisen oder mehr als 200 Personen fassen können. Für jede der 3 Sicherheitsstufen gab es bislang eine entsprechende Empfehlung. Der Wegfall dieser Empfehlungen sollte jedoch kein Problem darstellen, da es keine zwingende Vorgabe sondern lediglich eine Empfehlung war.

Der Sprachübertragungsindex, kurz STI (Speech Transmission Index), ist ein Maß für die Sprachübertragungsqualität einer Übertragungsstrecke vom Sprecher zum Zuhörer. Die Maßzahl STI beschreibt die zu erwartenden Sprachverständlichkeit beim Zuhörer und wird als numerischer Wert im Bereich von 0 (= unverständlich) bis 1 (= ausgezeichnet) angegeben.

Vermutlich war der Ursprungsgedanke, in der damaligen Version eine kleine Hilfe zu schaffen, da eine Aufteilung in Sicherheitsstufen aus früheren Regelwerken wie der DIN VDE 0828 beziehungsweise EN 60849 nicht bekannt war. Für die Festlegung einer Sicherheitsstufe sind nach wie vor die möglichen Gefährdungsszenarien entscheidend, die im Kapitel 5.5. der überarbeiteten Norm beschrieben sind.

In der Praxis ist jedoch zu beobachten, dass für neue Projekte fast ausschließlich die Sicherheitsstufe 2 gefordert ist. Lediglich bei Projekten mit höchsten Sicherheitsanforderungen, wie in Atomkraftwerken, kommt es in seltenen Fällen vor, dass eine Sicherheitsstufe 3 gefordert ist. Mittlerweile ist bei denjenigen, die die Sicherheitsstufen festlegen, so viel Erfahrung vorhanden, dass es hierbei in der Regel keine Unsicherheiten mehr gibt.

Verhalten im Fehlerfall

Eine weitere Änderung bezüglich der Sicherheitsstufen bezieht sich auf das Verhalten im Fehlerfall. Hier wurde bei Sicherheitsstufe 2 bislang gefordert, dass bei einem Fehler in einem Verstärker oder einem Übertragungsweg der Wirkungsbereich noch so beschallt werden muss, dass der Schallpegel nicht mehr als drei dB (A) (A-Bewertung des Dezibel-Schalldruckpegels) abfällt und die Sprachverständlichkeit (STI) nicht unter 0,45 sinkt. Bei der überarbeiteten Norm wird hier nur noch auf die Sprachverständlichkeit Bezug genommen. Die in der alten Version tolerierte Reduzierung des Schallpegels ist in der überarbeiteten Norm entfallen.

Über diese ursprüngliche Schallpegelreduzierung um drei dB (A) wurde bei der alten Version die A-B Verkabelung hergeleitet, die dort nicht gesondert erwähnt wurde. Hintergrund war die technische Eigenschaft, dass sich bei einem Lautsprecher, den man mit der halben Leistung betreibt, der Schallpegel eben um diese drei dB (A) reduziert. Somit reduziert sich auch in einem Raum der Schallpegel um drei dB (A), wenn man ihn mit der halben Leistung, also der Hälfte der Lautsprecher beschallt.

Somit könnte bei der Raumbeschallung die Hälfte der Lautsprecher ausfallen, um die Anforderung zu erfüllen, dass der Schallpegel um maximal drei dB (A) abfallen darf. Dies kann mit einer sogenannten A-B Verkabelung erreicht werden, bei der die Hälfte der Lautsprecher auf der ALeitung angeschlossen ist und die andere Hälfte auf der B-Leitung. Dadurch bleiben bei einem einfachen Leitungsfehler immer noch 50 Prozent der Lautsprecher in Betrieb.

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