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GEV 10. April 2015

Rauchwarnmelder mit zehn Jahre langer Batterielaufzeit

Mit zuverlässiger Technik und langer Batterielaufzeit können die Gesetzesauflagen der Bundesländer in puncto Rauchmelderpflicht leicht realisiert werden. GEV hat deshalb den Rauchwarnmelder FMR 4320 konzipiert, in dem eine drei Volt Lithium-Batterie bereits fest installiert ist.

Der Rauchwarnmelder FMR 4320.
Der Rauchwarnmelder FMR 4320.

Derzeit greift in 13 von 16 deutschen Bundesländern die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten. Darüber hinaus sind die Melder in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein für bestehenden Wohnraum vorgeschrieben. Die Verantwortung für den Einbau liegt bei den Eigentümern – die Wartung ebenfalls oder beim tatsächlichen Nutzer der Wohnung. So oder so liegt es nahe, dass möglichst wenig Aufwand mit der Installation und Überprüfung der Funktionstauglichkeit verbunden sein soll. Neben einfacher Montage und zuverlässiger Technik ist eine möglichst lange Batterielaufzeit ausschlaggebend für ein nutzerfreundliches Gerät. Deshalb sind immer häufiger Zehn-Jahres-Melder gefragt, die nach Ablauf der regulären Betriebszeit komplett ausgetauscht werden.

GEV hat aus diesem Grund den neuen, der europäischen Produktnorm entsprechenden Rauchwarnmelder FMR 4320 konzipiert, in dem eine drei Volt Lithium-Batterie bereits fest installiert ist. Deren Laufzeit und damit auch die Laufzeit des Melders betragen zehn Jahre. Das bedeutet einerseits 120 Monate Ruhe vor lästigem Batteriewechseln und andererseits verlässliche Technik mit durchdachten Eigenschaften und Funktionen.

Zu diesen gehören ein Testknopf zur elektronischen Überprüfung der Rauchkammer, Elektronik und Batterie, sowie eine temporäre Stummschaltung durch manuelle Reduzierung der Empfindlichkeit. Nimmt die Rauchdichte danach zu, wird erneut Alarm ausgelöst. Auch ein Edelstahlgitter zum Schutz der Rauchkammer vor Insekten und Staub, eine hochwertige Verarbeitungsqualität zum Beispiel bei der Bestückung der Epoxy-Platinen mit SMD-Löttechnik und dass das Gerät kurz vor Ablauf der zehn Jahre 30 Tage lang meldet, dass es ausgetauscht werden muss, gehören laut Anbieter dazu.

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